Zu den beiden wichtigsten Voraussetzungen, zumindest wenn man in Deutschland von einem Kreditinstitut ein Darlehen erhalten möchte, gehört eine „intakte“ Schufa-Auskunft (also keine Negativmerkmale) und ein ausreichendes Einkommen, aus welchem heraus man die späteren Kreditraten zahlen kann. Während in Deutschland beide Merkmale eine unabdingbare Voraussetzungen für die Darlehensvergabe sind, wird im Ausland nicht so großen Wert auf die Schufaeinträge als Informationsquelle gelegt. Daher bekommt man im Ausland auch häufig dann ein Darlehen, wenn man keine „intakte“ Schufaauskunft hat. Diese Kredite sind auch als Schweizer Kredite bekannt geworden, alternativ werden sie auch als Kredit ohne Schufa tituliert. Aber auch wenn man für den Erhalt eines solchen Kredites negative Einträge in der Schufa haben darf, eine Grundvoraussetzung muss man auch bei diesen Darlehen erfüllen, nämlich ein regelmäßiges Einkommen vorweisen können.
Dieses muss man dann natürlich auch anhand eines Gehaltsnachweises belegen können. Sollte das nicht geschehen, weil man den Nachweis entweder nicht erbringen möchte oder nicht kann, weil man in dem Sinne kein regelmäßiges Gehalt hat, bleibt jedoch noch eine andere Möglichkeit. Und zwar kann man einen Mitantragsteller „vorweisen“, der dann quasi ebenfalls als Schuldner den Darlehensvertrag unterschreibt und neben dem Hauptantragssteller voll für die Verbindlichkeiten und die somit zu zahlenden Raten haftet. Dieser Mitantragsteller und Bürge muss natürlich wiederum die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die auch für den Hauptantragsteller gelten, also ein regelmäßiges Einkommen haben oder sonstige Sicherheiten vorweisen können.
Einen Kredit ohne Einkommensnachweis gibt es in dem Sinne also gar nicht, da zumindest „irgendein“ am Kredit Beteiligter, sei es der Antragsteller, der Mitantragsteller oder ein Bürge, ein Gehalt nachweisen muss. Das gilt sowohl für Kredite im Ausland, als natürlich erst Recht für Kredite im Inland. Vom Kredit ohne Gehaltsnachweis, der in der Form nicht existiert, ist übrigens beispielsweise der Kredit für Arbeitslose zu unterscheiden. Denn auch wenn hier in dem Sinne kein Nachweis eines Gehaltes erfolgen kann, so bestehen ja dennoch feste Einnahmen in Form des Arbeitslosengeld I oder auch des Arbeitslosengeld II. Wenn man den Begriff „Gehaltsnachweis“ streng wörtlich nimmt, dann können natürlich auch Selbstständige oftmals kein Gehalt nachweisen, weil sie nicht selten sehr schwankenden Einnahmen unterliegen.
Allerdings sind diese im Grunde mit einem Gehalt gleichzusetzen, zumindest wenn es um den Nachweis der Einnahmen geht. Es ist also zusammenfassend weder im Ausland noch im Inland möglich, einen Kredit ohne Gehaltsnachweis zu bekommen. Der Nachweis erfolgt im Normalfall entweder anhand einer Gehaltsbescheinigung oder einer Gehaltsabrechnung, kann aber auch durch die Vorlage eines Kontoauszuges erfolgen wo ersichtlich ist, dass das Gehalt in den letzten Monaten kontinuierlich verbucht wurde.