Wenn es um die Unterscheidung zwischen den vielen Kreditarten geht, die heute am Markt angeboten werden, dann kann eine Unterscheidung dorthin gehend vorgenommen werden, ob der vergebene Kredit besichert werden soll oder nicht. Die Entscheidung darüber trifft natürlich stets die Bank, da diese mit dem Verleihen des Geldes ein gewisses Risiko eingeht. Wenn von der Bank keine Kreditbesicherung gefordert wird, dann spricht man auch von einem Blankokredit. So sind zum Beispiel Dispokredite fast immer Blankokredite und auch viele Ratenkredite, die eine gewisse Kreditsumme nicht überschreiten. Falls die Bank hingegen auf eine Kreditbesicherung besteht, dann gibt es verschiedene Kreditsicherheiten, welche an dieser Stelle genutzt werden können. Man unterscheidet die verschiedenen Formen der Kreditsicherung zum Beispiel auch danach, ob es sich um eine Personensicherheit oder um eine dingliche Sicherheit handelt, hinter der ein materieller Gegenwert steht.
In der Praxis gibt es ohnehin nur eine Personensicherheit, und zwar ist das die Bürgschaft. Hier steht kein materieller Wert hinter dieser Sicherheit, sondern eine Person (der Bürge) steht ausschließlich als Person und mit seinem Vermögen/Einkommen im Zweifelsfalle als Garant gegenüber der Bank zur Verfügung, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht (mehr) nachkommt. Alle übrigen Kreditsicherheiten werden als dingliche Sicherheiten bezeichnet. Das ist zum Beispiel die Sicherungsübereignung, die meistens im Zuge eines vergebenen Autokredites als Sicherheit hereingenommen wird. Auch im gewerblichen Bereich wird diese Sicherheit häufiger genutzt, wenn die Bank zum Beispiel die Anschaffung von Computern, Maschinen oder Fahrzeugen finanziert.
Eine weitere Form der Kreditbesicherung ist die Verpfändung von Sparguthaben bzw. Wertpapieren, die der kreditgebenden Bank ebenfalls als Sicherheit dienen können. Die Bewertung der Sicherheiten hängt dabei vor allem von der Art des verpfändeten Anlageproduktes ab. So bewerten die Banken zum Beispiel Spareinlagen fast immer zu 100 Prozent als Sicherheit, während es bei Wertpapieren aufgrund des höheren Risikos oftmals Abschläge gibt. Eine ebenfalls oftmals zur Kreditbesicherung eingesetzte dingliche Sicherheit ist die Abtretung von Forderungen.
Der Kreditnehmer verfügt in diesem Fall zwar über Guthaben in Form von offenen Forderungen, bei denen es sich übrigens meistens um ein bereits angespartes Guthaben in einer Kapitallebensversicherung handelt, kann aber in dem Sinne nicht über diese Forderungen verfügen, als dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrages negative Auswirkungen hätte. Insofern ist es besser den Vertrag fortzuführen und sich das benötigte Kapital in Form eines Darlehens zu besorgen. Auch die Grundschuld und die Hypothek sind noch weitere effektive Formen der Kreditbesicherung, werden in der Praxis jedoch fast nur dann eingesetzt, wenn ein Immobilienkredit vergeben wurde.