Kredite an ALG II Empfänger

Kredite an ALG II Empfänger

Wenn man sich Wünsche erfüllen möchte, die man mit Erspartem nicht bezahlen kann, stehen heute unendlich viele Kreditmöglichkeiten zur Verfügung. So finanzieren neben den Banken mittlerweile auch Händler und Autohäuser die Träume ihrer Kunden, so dass diese in kleinen monatlichen Raten zurückgezahlt werden können. Für die Beantragung eines Kredites müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden von allen Finanzierern mehr oder weniger geprüft. So ist die Grundvoraussetzung die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie ein Einkommen, welches sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Kreditraten decken kann. Ob die letzte Voraussetzung gegeben ist, ermitteln Banken anhand von Haushaltsrechnungen, in denen Einkommen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Nur bei Ermittlung eines Haushaltsüberschusses kann der Kredit überhaupt erst vergeben werden.

Da die Banken in ihren Haushaltsrechnungen in vielen Fällen nicht die tatsächlichen Ausgaben der Kunden annehmen, sondern Pauschalen zugrunde legen, müssen Menschen, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, oft mit einer Kreditablehnung rechnen. So betragen allein die Lebenshaltungskosten für eine Person 650 Euro. Wenn im Haushalt weitere Personen zu versorgen sind, werden nochmals 200 Euro für jede Person gerechnet. Eine 4-köpfige Familie muss demnach bereits 1.250 Euro Einkommen erzielen, um nur die Lebenshaltungskosten decken zu können. Hinzu werden noch die Miete, Versicherungsleistungen sowie sonstige regelmäßige Ausgaben (Unterhalt, Beitrag Kindertagesstätte) gerechnet.

Grundsätzlich kann daher gesagt werden, dass Menschen, die das neue Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, keinen Kredit bei der Bank bekommen, denn ihr Einkommen ist zu gering, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Einziger Ausweg für diese Menschen, trotzdem einen Kredit zu bekommen, ist die Stellung eines Mitkreditnehmers. Dieser muss dann jedoch über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um seine sowie die Lebenshaltungskosten des eigentlichen Kreditnehmers decken zu können. Nur so kann die Bank wirklich sicher sein, dass die Kreditraten auch über einen längeren Zeitraum bezahlt werden können.

Diese Vorschriften der Banken gelten im Übrigen auch, wenn der Kreditnehmer Sicherheiten, zum Beispiel das Sparbuch der Mutter, stellen kann, denn allein aufgrund der Sicherheiten wird kein Kredit mehr vergeben. Fazit: Kredite an ALG II Empfänger sind nicht zu bekommen. Lediglich über privat können derartige Kredite aufgenommen werden, die Zinsen, die hierfür zu zahlen sind, liegen jedoch oft weit über den Konditionen der Banken und belasten so das ohnehin enge Budget noch zusätzlich.

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