Durch die umfassende Prüfung der Sicherheiten des potentiellen Kreditnehmers, in deren Rahmen die Bank auch die sogenannte Schufa-Auskunft einholt, versucht das Kreditinstitut die Risiken zu bewerten, die die Gewährung des Kredites an den Kreditnehmer bedeuten würden und zwar insbesondere hinsichtlich der Rückführung der Kreditsumme sowie der Begleichung der aus dem Kredit entstehenden Kreditsumme. Im Rahmen dieser Bonitätsprüfung kann ein negativer Schufaeintrag hauptsächlich zwei Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen kann die Bank aus einem solchen negativen Eintrag auf ein höheres Risiko schließen und dieses mit entsprechend höheren Zinsen auszugleichen versuchen. Zum anderen, was in der Praxis wesentlich häufiger geschieht, kann die Bank den Kreditantrag aber auch verweigern.
In diesem Fall bleibt den potentiellen Kreditnehmern meist nur noch ein kostspieliger Auslandskredit, bei dem eine Schufa-Auskunft nicht angefordert wird, oder ein privates Darlehen von einer bekannten Person aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Darüber hinaus existiert in der rechtlichen und tatsächlichen Praxis aber auch die Möglichkeit eines Kredites trotz entsprechend negativem Schufaeintrag dank der Bürgschaft einer befreundeten Person oder einer anderen Bank. Bei einer solchen Bürgschaft handelt es sich um einen sogenannten einseitig verpflichtenden Vertrag. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bürge für die Verbindlichkeiten Kreditnehmers gegenüber einem Dritten, in diesem Fall der Bank, einzustehen. In diesem Fall des Kredites hat diese rechtliche Gestaltung im tatsächlichen folgende Konsequenzen.
Zum einen geht der Bürge eine schuldrechtliche vertragliche Beziehung mit der Bank und dem Kreditnehmer ein. Ist nun der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage die Kreditsumme zurückzuführen oder die Tilgungsraten zu bestreiten, hat der Bürge für diese Schuld einzustehen, die Bank kann sich also in Höhe der Restschuld aus dem Vermögen des Bürgen befriedigen. Der Bürge wird in diesem Fall Schuldner der Bank. Für die Bank steht eine solche Bürgschaft einer Dritten Person also einer zusätzlichen Sicherheit gleich. Zwar werden die Banken auch hier einen Vermögensnachweis über die finanzielle Situation des Bürgen fordern, letztlich sind hier die Anforderungen aber weniger hoch als bei der Prüfung des Kreditantrages. Gerade für Kreditnehmer, die aufgrund eines negativen Schufaeintrags gewöhnlich keine Kredite bekommen, bietet die Bürgschaft also eine gewisse Chance.
In der Praxis kommen dabei die meisten Bürgschaften aus dem Kreis der nahen Angehörigen oder von der Hausbank des Kreditnehmers. Letztere erheben allerdings, ähnlich wie bei einem Kredit, eine Bürgschaftsgebühr für ihr Risiko, die aufgrund der Höhe der Bürgschaft und dem tatsächlichen Risiko bestimmt wird. Zu den Kosten des Kredites kommen hier also zusätzlich noch die Kosten für die Bürgschaft, die finanzielle Belastung durch den Kredit steigt also enorm. Im Gegenzug müssen aber auch bei privaten Bürgschaften durch Angehörige einige Regeln beachtet werden, insbesondere die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, das private Bürgschaften unter anderem dann für ungültig erklärt, wenn der Bürge aufgrund seiner finanziellen Situation mit dem Kredit krass überfordert ist.