Mit den als Basel II bezeichneten Eigenkapitalrichtlinien müssen Kreditinstitute jeden vergebenen Kredit mit einem Prozentsatz der gewährten Kreditsumme mit Eigenkapital unterlegen, was gravierende Änderungen für Unternehmen aber auch Privatpersonen mit sich gebracht hat, denn die 2007 in Kraft getretenen Regelungen nach Basel II erschweren es Antragstellern mit schlechter Bonität maßgeblich, durch sein Kreditinstitut einen Kredit bewilligt zu bekommen. Während es früher weitgehend der persönlichen Einschätzung des Kundenberaters oblag, ob einem Kunden die gewünschte Kreditsumme bewilligt wurde, ist das Kreditinstituts heute gezwungen, nach einem standardisierten Verfahren die Bonität des Antragstellers zu prüfen, was als "Scoring“ oder "Rating“ bezeichnet wird. Die Bonitätsprüfung erfolgt stichtagsbezogen und bewertet die künftige Zahlungsfähigkeit der Kreditantragstellers.
Dazu werden Informationen bei Auskunfteien eingeholt, wie bei der seit vielen Jahren genutzten Schufa, aber auch das Zahlungsverhalten des Kunden bei seinem Kreditinstitut bewertet. Die Informationen werden meist anhand eines statistischen Verfahrens, das als „Balanced Scorecard“ bezeichnet wird, ausgewertet. Der Kundenberater bekommt als Ergebnis die geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit des Kunden, also die Wahrscheinlichkeit, mit welcher der Antragsteller nicht in der Lage sein wird, den gewährten Kredit zurückzuzahlen. Liegt das Scoring-Ergebnis über einem bestimmten dem Kundenberater vorgegebenen Schwellwert, wird die Kreditabteilung den Kreditantrag ablehnen, denn die Bank müsste eine zu große Eigenkapitalhinterlegung tätigen, um den Kredit abzusichern, was für das Kreditinstitut mit Kosten der Eigenkapitalbeschaffung verbunden wäre.
Nach der Einführung von Basel II in den Kreditinstituten wurde zunächst erwartet, dass die verschärften Richtlinien zu Kreditverträgen in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen treffen werde. Allerdings hat sich herausgestellt, dass sich das Verhalten der Kreditinstitute bei der Vergabe von Krediten insgesamt geändert hat, so dass auch Privatpersonen mit schlechter Bonität direkt von den Auswirkungen von Basel II betroffen sind. Insbesondere das gewählte Scoring-Verfahren wird von den Verbraucherschutzverbänden dabei nicht unkritisch betrachtet, da häufig dem Kreditantragsteller nicht transparent gemacht wird, auf welchen Daten sein Scoring-Ergebnis beruht, dass zu einer Ablehnung des Kredites geführt hat. Daher wird derzeit an einer Gesetzesnovelle gearbeitet, die dies in Zukunft eindeutig regeln soll.
Im Übrigen zeigt sich, dass viele Kreditinstitute Kredite bei Kunden schlechter Bonität nicht zwingend ablehnen, sondern dem Kunden schlechtere Konditionen anbieten. So kann es durchaus sein, dass ein Kreditinstitut einem Kunden mit guter Bonität einen Kredit zu einem Zinssatz von 4.5% gewährt, während der Antragsteller mit schlechterer Bonität beispielsweise 12.5% Zinsen für den Kredit bezahlen müsste. Auch diese Vorgehensweise gerät bei den Verbraucherschützern zunehmend in die Kritik, weil es auch hier häufig an der entsprechenden Transparenz mangelt.