Unter der Bonität versteht man in der Fachsprache die Kreditwürdigkeit eines Menschen. Sie ist maßgeblich dafür verantwortlich, ob an diese Person Kredit vergeben wird oder nicht. Neben der persönlichen Kreditwürdigkeit, zu der vor allem die persönliche Zuverlässigkeit sowie der soziale Stand gehört, ist gleichfalls die materielle Kreditwürdigkeit zu prüfen. Wird erstere vor allem auf subjektive Beobachtungen gegründet, müssen für die materielle Kreditwürdigkeit verschiedene Unterlagen eingereicht werden, um diese zu prüfen. Hierzu gehören die Gehaltsbescheinigung für alle Arbeitnehmer sowie Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen für Selbstständige und Unternehmer. Diese Zahlen werden von den Banken dann ausgewertet und es wird die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers berechnet. Unter der Kapitaldienstfähigkeit versteht man grundsätzlich die Möglichkeit, die monatliche Kreditrate aus den Einkommen tragen zu können.
Ist dies nicht der Fall, kann der Kredit nicht genehmigt werden. Noch vor einigen Jahren sahen die Banken über einen solchen Umstand hinweg, wenn hohe Sicherheiten, zum Beispiel Grundschulden, eingetragen werden konnten. Sofern das Unternehmen die Kreditraten nicht mehr bezahlen konnte, wurden eben die Grundschulden verwertet und der Kredit hiermit getilgt. Heute ist eine solche Praxis aber nicht mehr möglich, so dass auch bei Stellung von Sicherheiten zuerst die Kapitaldienstfähigkeit geprüft wird. Zur Bonität eines Kreditantragstellers gehört neben der Kapitaldienstfähigkeit aber auch die bisherige Zahlungsmoral. Diese wird anhand von externen Auskunfteien, wie zum Beispiel der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), bewertet. Dieser speichert bisherige Kreditvergaben und gibt Auskunft über die Art der Rückführung.
Sind keine Angaben enthalten, wurde der Kredit ordnungsgemäß bedient, die Kreditwürdigkeit des Kunden ist gut. Finden sich hier jedoch Eintragungen über eine Kreditkündigung oder über Zahlungsverzug, wird die Bonität negativ bewertet, auch in diesem Fall sind keine Kreditvergaben mehr möglich. Die Bonitätsprüfung hat seit 2007, neben der allgemeinen Prüfung einer möglichen Kreditvergabe, aber auch weitere Gründe. So wird anhand der Bonität der Zinssatz des Darlehens festgelegt, Kreditsuchende mit einer eher geringen Bonität müssen hierbei damit rechnen, Zinsaufschläge berechnet zu bekommen. Bei Krediten an Selbstständige gehört zur Bonitätsprüfung weiterhin die Bewertung der Branche, in der die Person tätig ist. Hierzu gibt es verschiedene Bewertungsmodule, auf die die Banken zurückgreifen können.
Die hier beschriebene Vorgehensweise zur Bonitätsprüfung wird jedoch nicht nur von den Banken angewendet, auch private Geldgeber, die ihr Privatvermögen als Kredit herausgeben, werden die Bonität ihrer Schuldner prüfen, denn auch sie wollen sicher sein, ihr Geld zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückzuerhalten. Daher lassen auch sie sich die wirtschaftlichen Zahlen des Kreditsuchenden vorlegen. Da sie keinen Zugriff auf die Schufa-Daten haben, müssen Kreditnehmer in einigen Fällen selbst eine Anfrage an die Schufa stellen und den entsprechenden Ausdruck dann vorlegen. Ebenso wie bei Banken wird die Bonität auch hier Auswirkungen auf die Verzinsung haben. Grundsätzlich sind die Zinsen bei Krediten von privat zwar frei verhandelbar, je besser jedoch die Bonität des Kreditnehmers, desto besser seine Verhandlungsbasis.