Kreditkarte bei privater Insolvenz nur auf Guthabenbasis

Kreditkarte bei privater Insolvenz nur auf Guthabenbasis

Es hat schon seine Berechtigung wenn man sagt, dass derjenige, der kein Geld hat, am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen kann. Meint man gemeinhin Empfänger von Arbeitslosengeld II, so trifft die Diskussion auch die sogenannte Mittelschicht, die mit ihrem Einkommen den Monat über nicht mehr auskommt. Das trifft vor allen Dingen dann zu, wenn sich Nachwuchs ankündigt und dann ein Einkommen wegfällt, die Ausgaben aber letztlich steigen. Eine andere Gruppe, die durch sozialen Abstieg am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann, wird dabei fast vergessen, wobei die Meldungen über sie mindestens einmal im Jahr in den Medien sind: Gemeint sind die Menschen, die einen privaten Insolvenzantrag gestellt haben. Gleicht das private Scheitern aus finanziellen Gründen schon einer persönlichen Katastrophe, die vielfach einhergeht mit dem Scheitern der Beziehung, so rückt der finanzielle Überlebenskampf in der Situation an erster Stelle.

Hat man Glück, werden die Schulden nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren dem Schuldner erlassen und er kann ein neues Leben ohne Schulden beginnen. Doch der Weg dahin ist beschwerlich. Wird dem Schuldner doch jeglicher Boden weggerissen, um eine neue finanzielle Existenz aufzubauen. So bekommt er in der Phase des Insolvenzverfahrens weder einen Kredit von seiner Bank noch eine Kreditkarte im herkömmlichen bekannten Sinne. Denn was bei einem Kredit bekannt ist, wissen bei einer Kreditkarte nur die Wenigsten: Der Besitz bzw. die Ausstellung einer Kreditkarte muss der Schufa gemeldet werden, da der Kreditkarteninhaber von seiner Kartengesellschaft durch die Kreditkarte eine Art Mini-Kredit erhält.

Bei einem privaten Insolvenzverfahren wird er daher keine Kreditkarte der gängigen Art erhalten. Aber die Kreditkartengesellschaften haben für Kunden mit schlechter Bonität eine Lösung gefunden. Sie bieten ihnen eine Kreditkarte auf Guthabenbasis an. Diese sogenannten Prepaid-Karten werden ohne Bonitätsprüfung und Weitergabe an die Schufa ausgegeben und funktionieren genau so wie ein Prepaid-Handy. Der Kunde muss zur Nutzung der Karte auf dieser einen bestimmten Geldbetrag einzahlen, der dann - wie beim Telefon - im positiven Sinne abgezahlt wird. Äußerlich unterscheiden sich die Kreditkarten auf Guthabenbasis nicht von den herkömmlichen Karten. Nur wenn auf der Karte das Guthaben für den Einkauf nicht mehr ausreicht, wird sie in aller Regel im Geschäft nicht mehr akzeptiert.

Das hat dann zugleich auch den Vorteil, dass der Karteninhaber selbst eine volle Kostenkontrolle über seine Ausgaben haben muss. Denn mit einer herkömmlichen Kreditkarte kann schnell der Kreditrahmen ausgereizt werden. Einen kleinen Vorteil hat die Kreditkarte auf Guthabenbasis für den Inhaber aber auch: Das Guthaben wird von den Kreditkartengesellschaften verzinst. Wenngleich der Zinssatz eher gering ist, so kommt der Inhaber bei allen finanziellen Problemen doch einmal in den Genuss von positiven Zinsen. Auch wird ihm durch den Besitz einer Kreditkarte auf Guthabenbasis ein wenig das Gefühl vermittelt, nicht unbedingt ein Mensch zweiter Klasse zu sein.

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