Kreditkarte und Gebühren - Welche können anfallen?

Kreditkarte und Gebühren - Welche können anfallen?

Längst ist das sogenannte Plastikgeld im Handel eine Selbstverständlichkeit geworden. Dienstleistungen und Waren können einfach und ohne einen Cent Bargeld in Anspruch genommen oder eingekauft werden. Die Kreditkarte ist weltweit einsetzbar und Millionen Akzeptanzstellen machen die Bezahlung per Kreditkarte gerade außerhalb des gewohnten Umfeldes sehr einfach. Auch für Online-Geldtransaktionen werden zunehmend mit Kreditkartenzahlungen erledigt. Die Master- und die Visa-Card werden von Banken ausgegeben, die mit Kreditkartenorganisationen zusammenarbeiten, während Diners und American Express direkt von den Kreditkartengesellschaften ausgegeben werden. Übrigens sind diese vier Kreditkarten die, welche sich den gesamten europäischen Kreditkartenmarkt untereinander aufteilen, mit unterschiedlichen Umsatzzahlen.

Die Kreditkarte gewährt dem Karteninhaber einen Kredit, woraus auch der Name dieser Plastikkarte entstanden ist. Die Kosten für die Kreditgewährung werden dem Inhaber der Karte monatlich in Rechnung gestellt, so wie auch die Kreditkartenabrechnung insgesamt monatlich getätigt wird. Wird die Karte im Einzelhandel oder auch im Internet zur Zahlung genutzt, so entstehen allein aus dieser Nutzung heraus Kosten. Diese werden aber nicht vom Kreditkarteninhaber getragen. Gebühren und Transaktionskosten werden auf den Händler übertragen, bei denen die Waren oder Dienstleistungen per Karte bezahlt wurden. Der hierauf erhobene Abschlag wird in der Branche als Disagio bezeichnet. Die Höhe der Gebühr für die Kreditkartennutzung ist variabel und nach Branche und gesamten Transaktionsvolumen gestaffelt berechnet.

Die Kosten gibt dabei die Kreditkartengesellschaft vor, die auch die Karte ausgibt oder als Kooperationspartner der ausgebenden Bank agiert. In wenigen Fällen, besonders wenn sehr umfassende Transaktionsvolumen vorliegen, kann der Händler mit der Kreditkartengesellschaft in Verhandlung über die real zu entrichtenden Gebühren verhandeln. Die Gebührenerhebung ist aber grundsätzlich nicht verhandelbar. Die Regel ist, dass 3% bis 5% des gebuchten Betrages als Gebühr erhoben werden und vom Händler entrichtet werden müssen. Dazu addiert sich eine Pauschale, die als fixer Posten pro Kartenzahlung erhoben wird und sich in Größenordnungen zwischen 10 und 25 Cent bewegt.

Ein weiterer Kostenfaktor bei der Kreditkartenzahlung geht auch zu Lasten des Händlers und besteht in den Kosten, die eine Bereitstellung der Systeme für die Kartenzahlung beinhaltet. Auch hier besteht für den Händler wieder ein Verhandlungsspielraum, wenn hohe Transaktionsvolumen nachweisbar sind, die eine Senkung der Bereitstellungskosten realistisch machen. Die Gegenleistung des Kreditinstitutes, das die Karte ausgegeben hat, besteht darin, dass alle Verfahren einer Zahlungshaftung auf das Kreditinstitut übergehen. Insgesamt sind die Kosten der Kreditkartenbezahlung deutlich höher angesiedelt als die Kosten, die sich aus der Nutzung der EC- oder Maestro-Karte zur bargeldlosen Zahlung ergeben, weshalb Händler oftmals auch Mindestumsätze für die Kreditkartenzahlung an die Kundschaft vorgeben.

Für den Kunden ist die Kreditkarte zunächst mit den Zinsen, die sich aus der Kreditausschöpfung ergeben, kostenbehaftet. Einige Kreditkarten sind auch mit jährlichen Gebühren behaftet und Zweitkarten verursachen auch jährlich anfallende Gebühren, die allerdings geringer als für die Erstkarte ausfallen. Zunehmend geben Kreditinstitute aber auch Kreditkarten im Zusammenhang mit einer Girokontoeröffnung kostenlos aus. Möchte der Kreditkartenkunde eine Karte mit speziellem Bild erhalten, die als sogenannte Motivkarten bezeichnet werden, so ergeben sich im Regelfall 10 bis 15 Euro Gebühr für diese Sonderausstattung der Karte.

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