Unter einer Kreditlinie wird grundsätzlich der mögliche Darlehensbetrag verstanden, die genaue Ausgestaltung des Begriffs kann jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einem Girokonto wird unter der Kreditlinie der eingeräumte Dispositionskredit verstanden, welchen der Kunde beliebig häufig in Anspruch nehmen kann. Eigentlich besteht der Sinn des Dispositionskredits darin, dem Kontoinhaber einen kurzfristigen Kredit einzuräumen. Die dauerhafte Inanspruchnahme der Kreditlinie ist eigentlich nicht vorgesehen, sie wird aber inzwischen allgemein geduldet. Bei der Berechnung des maximal möglichen Verfügungsbetrages für das private Girokonto werden je nach Bank alle regelmäßigen Zahlungseingänge oder die Gesamtsumme der eingehenden Zahlungen eines bestimmten Zeitraums berücksichtigt. So gut wie keine Bank veröffentlicht die genauen Bestimmungen für die Gewährung einer Kreditlinie beziehungsweise für die Berechnung ihrer Höhe.
Eine Kreditlinie kann seitens der Bank durch bloße Mitteilung auf dem Kontoauszug eingeräumt werden, der Kunde akzeptiert diese durch ihre Inanspruchnahme. Eine durch einfache Mitteilung eingeräumte Kreditlinie kann, solange sie nicht in Anspruch genommen wurde, nach üblicher Rechtsauffassung seitens der Bank einfach entzogen werden, während für den bereits ausgezahlten Betrag eine Rückzahlungsvereinbarung erforderlich wird. In einigen Fällen wird die Kreditlinie zwischen dem Privatkunden und der Bank ausdrücklich vereinbart. Der Kontoinhaber hat immer die Möglichkeit, gegenüber der Bank auf die Gewährung einer Kreditlinie zu verzichten. Eine eingeräumte und noch offene, das heißt nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, wird in Einzelfällen dem Vermögen des Kontoinhabers zugerechnet.
Das gilt sowohl hinsichtlich einer eventuellen Pfändung als auch bezüglich der Gewährung einmaliger finanzieller Hilfen in Notlagen. Bei der Berechnung des Vermögens im Falle der Beantragung der umgangssprachlich als Hartz IV bezeichneten Leistungen gilt ein eingeräumter Dispositionskredit nicht als Vermögen. Eine ähnliche Bedeutung wie beim Dispositionskredit hat die Kreditlinie bei einem Verfügungskredit. Bei diesem handelt es sich um eine vom Girokonto unabhängige Kreditlinie, über welche in den meisten Fällen über eine Maestro-Karte verfügt werden kann. Ein Verfügungskredit wird üblicherweise zu besseren Konditionen als der Dispositionskredit vergeben, dafür wird jedoch häufig eine monatliche Mindestrückzahlung vorgeschrieben.
Bei einem Kreditkartenkonto bezeichnet die Kreditlinie den Betrag, mit welchem die Kreditkarte bis zur nächsten Abrechnung maximal belastet werden darf. Bei größeren Finanzierungsvorhaben ist es mitunter erforderlich, in einem frühen Stadium die maximal mögliche Kreditsumme zu erfahren. Der bei der Beantwortung einer Kreditanfrage genannte Betrag kann ebenfalls als Kreditlinie bezeichnet werden. In diesem Fall handelt es sich bei der Kreditlinie um die mögliche Kreditsumme, welche ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird. Ob für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Kreditlinie Bereitstellungszinsen berechnet werden, hängt vom Einzelfall und der getroffenen Vereinbarung mit der Bank ab.