Beim Inkassoscheck handelt es sich um eine Scheckart, bei welcher der Begünstigte den Gegenwert nicht sofort ausbezahlt erhält, wie es bei anderen Schecks normalerweise innerhalb von drei Tagen üblich ist. Der Gegenwert des Inkassoschecks wird den Begünstigten erst ausbezahlt, wenn die Bank das Geld bereits von der bezogenen Bank erhalten hat. Durch einen Inkassoscheck erhält die annehmende Bank des Inkassoschecks stets die Sicherheit, dass das ausgezahlte Geld auch wirklich vorhanden ist. Dieser Vorgang wird auch als Scheckgutschrift nach Eingang bezeichnet und normalerweise mit n. E. abgekürzt. Bei den anderen Schecks, welche für den Zahlungsverkehr genutzt werden, erfolgt die Gutschrift normalerweise unter Vorbehalt des Geldeingangs. Für diesen Vorgang ist die Abkürzung „ev.“ für Eingang vorbehalten üblich. Trotz der Sicherheit, welche der Inkassoscheck der annehmenden Bank bietet, ist dieser Scheck auch mit einigen Nachteilen verbunden.
So kann es vorkommen, dass der Begünstigte deutlich länger auf die Gutschrift des Scheck-Gegenwertes warten muss, als es bei einem regulären Scheck üblich ist. Insbesondere bei Inkassoschecks in Fremdwährungen ist mit Wartezeiten von vier bis sechs Wochen zu rechnen. Dies liegt daran, dass sich die Banken im Ausland befinden. Die annehmenden Banken im Inland haben auf diese Wartezeiten keinen Einfluss. Inkassoschecks sind für den Zahlungsverkehr im In- und Ausland üblich. So gibt es Inkassoschecks in Euro und auch in Fremdwährung. Diese Schecks können bei allen Banken ohne weiteres eingelöst werden. Jedoch kann es für die Bank einige Gründe geben, den Scheck vom Begünstigten nicht anzunehmen.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es sich um einen Inkassoscheck in Fremdwährung handelt und die bezogene Bank kaum bekannt ist, wenn wichtige Bestandteile auf dem Inkassoscheck fehlen oder auch dann, wenn die Scheckvorlagefrist abgelaufen ist. Diese liegt für Deutschland bei acht Tagen, für Europa bei 20 Tagen, für Länder in Übersee bei 70 Tagen und für die USA bestimmt das Verfallsdatum auf dem Scheck die Scheckvorlagefrist. Die Gebühren für die Einlösung eines Inkassoschecks sind bei den einzelnen Banken häufig sehr unterschiedlich. Diese Gebühren richten sich in erster Linie nach dem Wert des Schecks. So erfolgt häufig eine prozentuale Gebührenberechnung nach dem Scheckgegenwert.
Bei einigen Banken muss der Begünstigte zusätzlich je Scheck auch das Porto für den Versand des Schecks bezahlen. Im Gegensatz zu einem regulären Scheck, bei welchem der Eingang vorbehalten wird und der Begünstigte den Gegenwert sofort ausbezahlt bekommt, muss normalerweise mit deutlich höheren Gebühren für die Einlösung des Schecks gerechnet werden. Diese können je nach Kreditinstitut bei ein bis zwei Prozent liegen und zugleich gibt es häufig eine hohe Mindestgebühr. So kann es vorkommen, dass bei einem Gegenwert von mehr als 250 Euro mindestens 45 Euro Gebühren gezahlt werden müssen. Somit ist der Inkassoscheck deutlich teurer als eine Auslandsüberweisung.