Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung assoziieren viele Menschen zuerst einmal die steigenden Beiträge bei gleichzeitig wegfallenden Leistungen. Viele vergessen jedoch, was die gesetzliche Krankenversicherung leistet. Von den Menschen in anderen Ländern werden wir um diesen Sozialversicherungszweig sehr oft glühend beneidet. Während es hierzulande nur den Besserverdienenden - die jenseits der Beitragsbemessungsgrenze liegen - möglich ist sich privat zu versichern, ist dies in anderen Ländern gang und gäbe. Wer sich diese private Versicherung nicht leisten kann, ist schlicht und einfach nicht krankenversichert, so dass die Gesundheit letztendlich tatsächlich zu einer Preisfrage wird. Einen Eindruck von diesen Verhältnissen bekommt man, wenn man im Urlaub unglücklicherweise einen Arzt aufsuchen muss und keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat.

Diese Zustände sind hier in den gesetzlichen Krankenversicherung undenkbar - auch wenn die Berichterstattung in manchen Medien teilweise einen anderen Schluss nahe legt. Sicher erhöhen sich die monatlichen Beitragszahlungen stetig und auch die Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel werden nicht geringer, dennoch bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen umfassenden Gesundheitsschutz. Entgegen vieler Privatversicherungen werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch keine Versicherungswilligen abgelehnt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, alle Menschen zu versichern - egal unter welchen Erkrankungen sie leiden. Schaut man sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen einmal genauer an, so ist man erstaunt, wie umfassend die Leistungen meist sind, von der alle Versichertengruppen profitieren können.

Der Krankenversicherungsschutz beginnt bereits, noch bevor man das Licht der Welt erblickt. Sobald eine Frau schwanger ist und den Mutterpass in den Händen hält, ist die gesetzliche Krankenversicherung für alle Kosten, die im Rahmen der Schwangerschaft anfallen, zuständig. In diesem Versicherungsschutz sind alle nötigen Vorsorgeuntersuchungen, sowie medizinisch notwendige Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel enthalten. Weiterhin trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die gesamte Geburt, sowie für den regulären Krankenhausaufenthalt. Nach der Geburt wird das Baby im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U1 sofort ärztlich untersucht. Die gesetzliche Krankenversicherung legt bereits bei den Kindern Wert auf Prävention. Aus diesem Grund gibt es die Vorsorgeuntersuchungen U2 - J1.

Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen, die mit dem 3. Lebenstag beginnen und sich in immer länger werdenden Zeitabschnitten bis ins Jugendalter erstrecken, werden die körperliche und die geistige Entwicklung überprüft. Auch die wichtigen Impfungen gegen die gängigen Kinderkrankheiten werden von der Krankenversicherung bezahlt. Die Impfungen werden übrigens auch für Erwachsene von der Krankenversicherung übernommen und jeder sollte im eigenen Interesse wenigstens an eine regelmäßige Auffrischung der Impfungen gegen Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung denken. Auch für Erwachsene gibt es verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, die ab einem bestimmten Lebensabschnitt regelmäßig durchgeführt werden sollten und welche von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Männer und Frauen können sich ab dem 35. Lebensjahr an ihren Hausarzt wenden und dort einen so genannten Check-up machen lassen. Bei dieser Früherkennungsuntersuchung werden Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen ausgeschlossen. Je nach Lebensalter gibt es ebenfalls Früherkennungsuntersuchungen, bei denen eine mögliche Krebserkrankung bereits im Frühstadium entdeckt werden soll. Müssen im Krankheitsfall Medikamente verordnet werden, so sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr von einer Zuzahlung befreit. Können die erwerbstätigen Eltern aufgrund ihres erkrankten Kindes der Arbeit nicht nachgehen, so besteht für sie die Möglichkeit, die Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkasse gewährt einem Elternteil pro Jahr bis zu 10 Tagen, an denen die Eltern zur Pflege der erkrankten Kinder von der Arbeit freigestellt werden können.

Den Verdienstausfall übernimmt größtenteils die Krankenkasse. Für Medikamente, die allen anderen Patienten verordnet werden, zahlt die Kasse einen Großteil der Summe. Lediglich freiverkäufliche Medikamente - zu denen viele einfache Schmerz- oder Erkältungsmittel fallen - werden nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Menschen, die nur über ein sehr geringes Monatseinkommen verfügen, können bei der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Umständen einen Antrag stellen, der sie von der Zuzahlung befreit. Weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erstrecken sich unter anderem über die Zahnbehandlung, medizinisch notwendige Kuraufenthalte, sowie viele verschiedene Heil- und Hilfsmittel. Einen kompletten Einblick in das gesamte Leistungspaket erhält man bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen.

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