Die Steuerklärung ist eine der Pflichten, die man gerne vor sich her schiebt und schließlich in letzter Minute widerwillig erledigt. Kein Laie weiß, ob er wirklich alles richtig ausgefüllt hat und ob er auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, Steuern erstattet zu kriegen. Da ist es am besten, man sichert sich die Hilfe eines Steuerberaters, der einem die lästige Arbeit abnimmt und das nötige Fachwissen hat. Jeder, der mit seinem Lohn oberhalb des steuerfreien Existenzminimums liegt, muss Lohnsteuer zahlen. Vom Altkanzler Helmut Schmidt soll der Satz stammen, dass, wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, auch das Recht hat, Steuern zu sparen; und zum Steuern sparen gibt es viele Möglichkeiten. Das fängt bei der Gestaltung des Arbeitslohnes an. Zum Beispiel kann man von vorn herein Lohnsteuer sparen, wenn man einen Teil seines Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln lässt.
Bekannt ist die Riester-Rente. Dort eingezahltes Geld braucht nicht versteuert zu werden und ist zudem noch frei von Sozialabgaben. Man sollte seinen Steuerberater fragen, bis zu welcher Höhe man Teile seines Einkommens auf diese Weise vor dem Finanzamt in Sicherheit bringen kann. Es lohnt sich auch, sich beraten zu lassen, ob es sinnvoll ist, mit dem Personalchef noch weitere steuervergünstigte Vereinbarungen zu treffen, etwa statt eines höheren Lohnes lieber einen Fahrgeldzuschuss oder Essensgeld. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit wird steuerlich anders behandelt als die Arbeit zu regulären Zeiten. Die Werbungskosten sind ein weiterer Bereich, wo es eine Fülle von Möglichkeiten zur Steuerersparnis gibt.
Einiges ist bekannt, wie die Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren oder Arbeitskleidung. Aber zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel auch Aufwendungen, die bei einer Bewerbung anfallen oder Inserate, um auf Stellensuche zu gehen. Gerade in diesem Bereich ändert sich die Gesetzgebung sehr schnell, man denke nur an die Kilometerpauschale, die vielleicht bald wieder gekippt wird. Da ist es wichtig, dass ein Steuerberater die Rechtslage genau kennt und vorsorglich Widerspruch einlegt gegen eine Kürzung. Sollte nämlich der BGH die jetzige Regelung kippen, profitiert nur derjenige davon, der die Widerspruchsfristen eingehalten hat. Schließlich gibt es noch eine ganze Reihe von Sonderausgaben wie Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Spenden, die man von der Steuer absetzen kann.
Auch außergewöhnliche Belastungen werden anerkannt. Dazu zählen zum Beispiel Kosten, die durch Krankheit oder Ehescheidung entstehen. Auch Sterbekosten, zusätzlicher Aufwand für die Pflege kranker Angehöriger und Kosten für die Unterbringung in einem Heim darf man nicht vergessen. Relativ neu ist die Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung abzusetzen. Dazu zählt die Putzfrau genau so wie der Handwerker, allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Arbeiten müssen wirklich im oder am Haus erbracht werden, und die Rechnung muss genau zwischen Materialkosten und Arbeitskosten aufgeschlüsselt sein. Mit einem Steuerberater kann man sich darauf verlassen, dass man alle Möglichkeiten optimal ausschöpft, um so viel Lohnsteuer wie möglich zu sparen.