Die Riester-Rente ist den meisten Verbrauchern in Deutschland ein Begriff und viele Millionen Menschen nutzen diese staatliche Förderung bereits. Eine spezielle Variante der Riester-Förderung wird auch mit dem Begriff Wohn-Riester bezeichnet, wobei diese Bezeichnung eher umgangssprachlich ist und nicht von offizieller Seite aus verwendet wird. Im Fachbereich wird nicht von Wohn-Riester, sondern von der Eigenheimrente gesprochen. Für Verbraucher ist in dem Zusammenhang natürlich wichtig zu wissen, was genau sich hinter dieser Eigenreimrente verbirgt und wie sie funktioniert. Vom Grundprinzip her soll das mietfreie Wohnen im Rentenalter von staatlicher Seite aus gefördert werden. Die Eigenheimrente soll die Verbraucher also im Grunde dazu bewegen, sich für eigenes Immobilieneigentum zu entscheiden.
Dieses Wohneigentum ist dann später ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Die Eigenheimrente ist also ein weiteres Riester-Produkt, das neben dem Banksparplan, der privaten Rentenversicherung oder dem Fondssparplan gewählt werden kann. Im Kern beinhaltet die Eigenheimrente, dass ein bereits genutzter Riester-Vertrag aufgelöst werden kann, falls die ausgezahlte Summe zur Immobilienfinanzierung verwendet wird. Genau genommen ist Wohn-Riester also keine spezielle Riester-Variante in Form einer weiteren Vertragsalternative, sondern dem Sparer wird lediglich ermöglicht, bereits angespartes Guthaben nutzen zu können.
Normalerweise wäre eine solche Verfügung vor Vertragsablauf nämlich prämienschädlich und der Kunde müsste alle bisher erhaltenen Förderungen (Grundzulage etc.) zurückzahlen. Bei der Eigenheimrente ist das hingegen nicht der Fall, sondern der Riester-Vertrag kann hier prämienunschädlich aufgelöst werden. Es muss nicht zwingend das komplette Guthaben ausgezahlt werden, sondern es sind auch Teilauszahlungen möglich. Nach der Verfügung kann der bisher genutzte Riester-Vertrag einfach weiterhin genutzt werden. Aber auch solche Verbraucher, die bisher noch gar keinen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können von der Förderung in Form von Wohn-Riester profitieren.
Möglich ist die Nutzung der Förderung im Zuge spezieller Finanzierungsmodelle, die seit wenigen Jahren am Markt angeboten werden. So werden zum Beispiel von den Bausparkassen spezielle Wohn-Riester-Bausparverträge angeboten, während die Banken unter anderem Wohn-Riester-Immobiliendarlehen im Angebot haben. Bei diesen Varianten wird die Riester-Förderung direkt in den Vertrag eingebunden. So kann die Grundzulage beim Wohn-Riester-Immobiliendarlehen zum Beispiel als ein Teil der regelmäßigen Tilgung genutzt werden. Auch die Wohn-Riester-Bausparverträge funktionieren in der Praxis nach einem ganz ähnlichen Prinzip.