Lukrative Kompensationsgeschäfte in der Rüstungsindustrie

Lukrative Kompensationsgeschäfte in der Rüstungsindustrie

Ein besonderer Fall von Kompensationsgeschäften sind Geschäfte, bei denen es um den Handel mit Rüstungsgütern geht. Hierbei ist der Käufer in der Regel ein Staat oder eine staatliche Organisation, die bei einem privaten Unternehmen einkauft. Wenn der Kauf im Ausland stattfindet, wird häufig ein Kompensationsgeschäft verlangt. Teilweise ist dies implizit der Fall, im eigentlichen Vertrag ist dieses Kompensationsgeschäft also nicht vorgesehen. Zuständig für die Abwicklung solcher Kompensationsgeschäfte ist in der Regel das Wirtschaftsministerium, nicht das für den Kauf der Rüstungsgüter eigentlich zuständige Verteidigungsministerium. Allgemein wird bei solchen Kompensationsgeschäften zwischen einer direkten und einer indirekten Beteiligung unterschieden.

Kurz gesagt beschreibt der erste Fall, dass der Käufer an der Fertigung beteiligt wird, dabei findet also in der Regel ein Technologietransfer in einem gewissen Umfang statt. Bei einem Kompensationsgeschäft mit einer indirekten Beteiligung kommt es dagegen nicht zu einem Technologietransfer, zum Beispiel weil es um sensible Bereiche oder spezielle Patente geht. Stattdessen werden dabei ganz allgemein Aufträge an Industriebetriebe im Käuferland vergeben, bei denen auch einzelne Branchen speziell gefördert werden können. Beispiele dafür sind Staaten mit einer wenig entwickelten Rüstungsindustrie, die jedoch in anderen Bereichen durchaus konkurrenzfähige Produkte anbieten können.

Die Abwicklung dieser Art von Kompensationsgeschäften wird in der Regel nicht von den Staaten selbst durchgeführt, sondern von darauf spezialisierten Unternehmen, die als Makler auftreten. Der Makler erhält für seine Tätigkeiten dabei eine Provision in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des gesamten Auftrags. Mit derartigen Kompensationsgeschäften handeln Staaten natürlich entgegen den Gesetzen des freien Handels in der Welt. Die Geschäfte kommen nur deshalb überhaupt zustande, weil ein Land Interesse an Produkten aus einem anderen Land hat, für den Kauf jedoch eine gewisse Wiedergutmachung verlangt. Der als Verkäufer auftretende Staat verfügt oft über eine hoch spezialisierte Rüstungsindustrie, die jedoch mit Aufträgen aus dem eigenen Land allein nicht profitabel arbeiten kann.

Aus diesem Grund sind die Firmen auf Aufträge aus dem Ausland angewiesen, so dass die Verhandlungsposition für den Käufer relativ komfortabel ist. Teilweise werden auch zeitlich versetzte Kompensationsgeschäfte vereinbart. Dabei findet der Kauf der Rüstungsgüter zwar sofort statt, das Gegengeschäft wird jedoch nicht konkret vereinbart. Stattdessen findet erst an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft das Gegengeschäft statt. Manchmal gibt es auch kein Kompensationsgeschäft im eigentlichen Sinne, dafür wird der Käuferstaat vom Verkäufer bei internationalen Verhandlungen unterstützt.

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