Deutschland hat sicherlich eines der kompliziertesten Steuersysteme im gesamten europäischen Raum, was von zahlreichen Experten unterstrichen wird. Allerdings gibt es durchaus noch andere Länder, die vor allem zusätzliche Steuern erheben, die es hierzulande nicht gibt. Die bekanntesten Steuern sind in Deutschland sicherlich die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer oder auch etwas speziellere Steuerarten, wie zum Beispiel die Energiesteuer. Die meisten anderen europäischen Länder haben diese Steuern ebenfalls, wobei es manche Staaten gibt, die noch weitere Steuern erheben, die es in Deutschland nicht oder nicht mehr gibt. Dazu gehört beispielsweise die Vermögenssteuer, die hierzulande schon seit einigen Jahren nicht mehr erhoben wird. Eine weitere Steuer, die insbesondere in einigen skandinavischen Ländern, wie zum Beispiel in Dänemark, erhoben wird, ist die sogenannte Luxussteuer.
In Dänemark ist es so, dass auf bestimmte Güter und Waren, die nach Auffassung der Regierung in den Luxusbereich gehören, eine Luxussteuer erhoben wird. Dabei handelt es sich keineswegs nur um besonders teure Güter, wie zum Beispiel luxuriöse Autos, Immobilien oder Schmuck, sondern es sind im Prinzip teilweise in Deutschland als alltäglich angesehene Waren, die unter die Luxussteuer fallen. Im Nahrungsmittelbereich gehören dazu beispielsweise Schokolade, alkoholische Getränke oder sonstige Lebensmittel, die nicht zur Grundnahrung zählen.
In Dänemark wird schlichtweg so argumentiert, dass Alkohol selbstverständlich ein Luxusgut ist, da die Bürger problemlos auf ihn verzichten könnten, ohne dabei die wichtige Flüssigkeitszufuhr vernachlässigen zu müssen. Ebenfalls in den Bereich der Luxusgüter gehören Autos. In Dänemark ist es so, dass beim Autokauf eine Luxussteuer berechnet wird, sodass Fahrzeuge in unserem nördlichen Nachbarland teilweise deutlich teurer als in Deutschland sind. Nun gibt es allerdings beispielsweise für deutsche Autokäufer die Möglichkeit, diese Luxussteuer in Dänemark auf legalem Wege einzusparen.
Meistens kann dies in Form sogenannter Re-Importe geschehen, bei denen das Fahrzeug nach Deutschland eingeführt wird, sodass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keine Luxussteuer berechnet wird. Um in steuerlicher Hinsicht allerdings keinen Fehler zu machen, ist es in diesem Zusammenhang stets ratsam, sich von kompetenter Seite aus beraten zu lassen. Solche Beratungen führen beispielsweise spezielle Steuerberater, aber natürlich auch einige Autoverkäufer durch, die sich in diesem Bereich auskennen.