Jedes Jahr das gleiche Theater. Bis zum 31. Mai gibt Deutschland die Einkommenssteuererklärung für das Vorjahr ab. Die Steuergesetze ändern sich jedoch ständig und die richtige Eingebung wie man mit Steuer einspart um vielleicht mehr Einkommen erzielen, haben die wenigsten. Das freut den Staat, denn seine Bürger schenken ihm jedes Jahr laut Bund der Steuerzahler (BDL) rund 500 Mio., weil sie ihre Steuern nicht oder nur ungenügend "erklären". Hier ist vor allem Besonnenheit gefragt und sich nicht abschrecken lassen. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ein Bonus hier und da: Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich in Deutschland, weil das Einkommen eines Arbeitnehmers im Laufe des Jahres schwanken kann und durch die Steuererklärung und der Tarif auf das Jahr angepasst wird. In Deutschland kann jeder Bürger laut BDL durchschnittlich sein Einkommen mit zurückgezahlten Steuern um 800 EUR steigern.
Vielleicht helfen die paar simplen Tipps, um bei der Einkommensteuer zu sparen und sorgen so für mehr Einkommen: Ein Tipp, der seit 2008 wieder aktuell ist: Obwohl gesetzlich die gekürzte Pendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer gibt’s Entfernungsgeld) gilt wieder die alte Pendlerpauschale ansetzen. Im Herbst 2008 beurteilt das Bundesverfassungsgericht, ob das Kürzen der Pendlerpauschale rechtens war. Das bedeutet, dass bei der bis Mai 2008 abgegebenen Steuererklärung die alte Pendlerpauschale von 30 Cent für alle Entfernungskilometer noch gilt. Wenn das Finanzamt die Pauschale reduziert, legt man Einspruch ein und beantragt die "Aussetzung der Vollziehung". Das Finanzamt wird die volle alte Pauschale ausbezahlen. Sollte dann das Verfassungsgericht die aktuelle Regel mit der reduzierten Pauschale für rechtens erklärt, heißt es allerdings nachzahlen. Außergewöhnliche Ausgaben listet man am besten auf und zwar alle.
Das zu versteuernde Einkommen senkt man am besten in dem man alles absetzt, was einen Bezug zur Arbeit hat. Immerzu die Kontoführungsgebühren angeben. Das Finanzamt rechnet diese pauschal mit sechzehn EUR an. Stichwort Werbungskosten: Fachliteratur angeben. Auch Fachliteratur, die man im eigenen Heim liest, kann man von der Steuer absetzen. Maximal 120 EUR pro Jahr kennt das Finanzamt oft ohne Belege an. Eingeschlossen ist der Kauf oder die Reinigung von Berufskleidung. Unkosten für den berufsmäßig genutzten familiären Rechner, Ausgaben für die Bewerbung sowie Beiträge an den Berufsverband und die Gewerkschaft sollte man zum Steuer absetzen immer angeben. Weiterbildung macht sich bezahlt. Dienst- oder Fortbildungsreisende haben Anspruch auf Hilfe vom Staat. Man gibt die Fahrtkosten an. Pro Strecke sind das 30 Cents pro Kilometer. Verpflegungspauschalen steuerlich geltend machen: Für jeden offiziellen Tag auswärts gilt: 24 EUR für 24 Stunden, zwölf EUR bei vierzehn bis 24 Stunden und sechs EUR bei acht bis 14 Stunden.
Darüber hinaus wir die Vorsorge im Alter gefördert. Dazu gehören Vorsorgeaufwendungen wie Riester-Rente und Lebensversicherung. Aber auch die Kirchensteuer und Spende an gemeinnützige Institutionen lässt sich absetzen und so dem eigenen Einkommen wiederzuführen. Auch die Leistungen von Handwerkern im Haushalt dürfen bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuermindernd angeführt werden. Mieter können die anteilmäßig bezahlten Hausmeister- und Schornsteinfegerkosten bei der Steuer zu Geld machen. Diese muss der vorher Eigentümer aufgeschlüsselt Nachweisen. Bis zu 3.000 EUR kann man die Ausgaben für Pfleger/innen, Reinemachefrauen, Haushaltshilfen, oder Kinderbetreuung absetzen. Hier muss man als Arbeitgeber, denn das ist man trotz vielleicht geringfügiger Beschäftigung, eine ordentliche Tätigkeit nachweisen. Eine Rechnung des Dienstleisters genügt.