Merkmale für eine steueroptimierte Geldanlage

Merkmale für eine steueroptimierte Geldanlage

Durch die mittlerweile stark reduzierten Freistellungsaufträge, wonach jeder Anleger nur noch 801 Euro an Zinsen und Dividenden freistellen kann, suchen immer mehr Sparer nach steueroptimierten Anlageformen, bei denen der Freistellungsauftrag geschont bzw. der Steuerabzug nur gering ist. Wurden solche Anlagen noch vor einigen Jahren vor allem Bankkunden mit sehr hohen Einlagen angeboten, sind sie mittlerweile auch für alle Anleger zugänglich. Wer Gelder steueroptimiert anlegen will, muss auf feste Zinseinnahmen verzichten, denn diese werden, sofern der Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, aktuell mit 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belegt. Vielmehr sollten Geldanlagen genutzt werden, bei denen die Erträge zumindest zu einem gewissen Prozentsatz steuerfrei vereinnahmt werden können. Solche Anlagen sind zum Beispiel Aktien und Aktienfonds, denn hier können die erzielten Kursgewinne, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Fondsanteile mehr als ein Jahr vergangen ist, steuerfrei erzielt werden.

Dies ist allerdings nur noch bei Fondsanteilen möglich, die bis zum 31.12.2008 erworben werden, denn ab Januar 2009 wird die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Mit ihr entfällt dann auch die Spekulationsfrist, wodurch Kursgewinne ebenfalls versteuert werden müssen, und zwar mit 25% Abgeltungssteuer sowie ebenfalls 5,5% Solidaritätszuschlag zuzüglich der Kirchensteuer. Wer diese Anlageformen also für die steueroptimierte Geldanlage nutzen will, sollte noch bis Jahresende handeln und einen Termin mit seinem Kundenberater vereinbaren. Zu beachten ist jedoch, dass mit Aktien und Aktienfonds das Risiko der Geldanlage steigt. Um dieses möglichst zu minimieren, sollte die Anlage langfristig, also mehr als 10 Jahre, bestehen. Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, sind niedrigverzinsliche Wertpapiere bzw. Investmentfonds, die diese für ihre Anlagen nutzen. Sie bieten im Gegensatz zu Aktien und Aktienfonds ein deutlich geringeres Risiko sowie einen festen Zins.

Dieser Zins ist allerdings, im Vergleich zum aktuellen Marktzins, sehr gering. Hierdurch liegt der Kurs dieses Wertpapiers in der Regel deutlich unter dem Ausgabewert von 100%. Da die Rückzahlung ebenfalls wieder zu 100% erfolgt (dies ist garantiert), kann der Anleger bereits beim Kauf des Wertpapiers mit der Einnahme der Kursgewinne rechnen. Die Rendite niedrigverzinslicher Wertpapiere unterscheidet sich von Festgeldern kaum, allerdings müssen Anleger nur den geringen Zinssatz von 1-2% p.a. versteuert, Kursgewinne sind steuerfrei. Auch dies kann allerdings nur noch bis zum 31.12.2008 genutzt werden. Zu den steueroptimierten Geldanlagen zählen zudem offene Immobilienfonds. Sie legen die Gelder in Immobilien an und erzielen hieraus Mieterträge. Da die 10jährige Spekulationsfrist auf Immobilien bestehen bleibt, können bei diesen Fonds zwischen 40-50% der Ausschüttungen steuerfrei vereinnahmt werden.

Auch geschlossene Fonds bieten einige Steuersparmöglichkeiten. Allerdings beträgt die Laufzeit dieser Fonds oft 15-25 Jahre, während derer der Anleger nicht oder nur schwer über sein Geld verfügen kann. Beispiele für steueroptimierte geschlossene Fonds sind zum Beispiel die Schiffsbeteiligungen. Die Erträge hieraus werden aus den Chartereinnahmen, die das Schiff verdient, erzielt. Diese Einnahmen sind dann jedoch nicht in voller Höhe zu versteuern, denn bei Schiffsbeteiligungen wird die so genannte Tonnagesteuer angewendet. Durch sie errechnet sich der Ertrag eines Schiffes anhand seiner Größe, genauer anhand seiner Nettoraumzahl. Dies führt dazu, dass der Anleger lediglich 0,1-0,4% seiner Erträge versteuern muss, der Rest verbleibt steuerfrei. Die noch vor einigen Jahren möglichen Steuervergünstigungen, etwa auf geschlossene Immobilienfonds, wurden mittlerweile jedoch abgeschafft.

^