Mit der Wohnungsbauprämie günstiger ins Eigenheim

Mit der Wohnungsbauprämie günstiger ins Eigenheim

Sparer können heute in einigen Bereichen eine Förderung nutzen, die allerdings meistens erst einmal beantragt werden muss. Die wohl bekannteste Förderung für Sparer ist mittlerweile die Riester-Rente. Der Sparer erhält hier vom Staat eine Grundzulage von bis zu 154 Euro, falls er eine private Altersvorsorge aufbaut. Auch Immobilien gelten inzwischen als sehr gute private Altersvorsorge, auch wenn der Immobilienerwerb (bisher) nicht direkt durch die Riester-Rente gefördert wird. Früher gab es einmal die sogenannte Eigenheimzulage, die speziell solche Personen nutzen konnten, die eine Immobilie zum Zwecke der Eigennutzung erworben haben. Diese Förderung existiert allerdings schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Neben dem sogenannten Wohnriester gibt es aber dennoch eine spezielle staatliche Förderung, die im Zusammenhang mit dem Eigenheim steht, nämlich die Wohnungsbauprämie.

Schon seit 60 Jahren existiert die Wohnungsbauprämie, die im Jahre 1952 erstmalig gezahlt wurde. In Deutschland haben grundsätzlich alle Bürger ab einem Alter von 16 Jahren Anspruch auf den Erhalt dieser Prämie, falls bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt werden können. Zu diesen weiteren Voraussetzungen zählt zum einen, dass das Wohneigentum ein zu erreichendes Ziel sein muss. Zum anderen dürfen auch gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Denn mit der Wohnungsbauprämie sollen vor allen Dingen diejenigen Bürger zum Kauf eines Eigenheims animiert werden, die kein ganz so hohes Einkommen haben.

Wichtig ist zu beachten, dass es sogenannte prämienbegünstigte Aufwendungen gibt, die mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden können. Dazu zählen unter anderem Beiträge zu einem Bausparvertrag oder auch der Kauf von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften. Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist zwar von der Höhe der Sparaufwendungen abhängig, besteht jedoch aus einem festen Prozentsatz, der 8,8 Prozent auf Basis der Aufwendungen beträgt. Allerdings gibt es in dem Zusammenhang sowohl eine Untergrenze als auch eine Obergrenze zu beachten. Es müssen nämlich mindestens 50 Euro im Jahr in einer prämienbegünstigten Form gespart werden, damit die Wohnungsbauprämie gezahlt wird.

Darüber hinaus wird die Prämie von 8,8 Prozent nicht auf jeden Sparbeitrag gezahlt, sondern auf maximal 512 Euro (Ledige) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete). Daraus ergibt sich eine jährliche Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro. Ferner ist die Zahlung der Prämie an Einkommensgrenzen gebunden. Der Antragsteller darf nämlich nicht mehr als 25.600 Euro (zu versteuerndes Einkommen) im Jahr verdienen. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 51.200 Euro.

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