Viele Anleger sind von den Kürzungen des Sparerfreibetrages, der in den letzten Jahren vollzogen wurde, stark betroffen. Vor allem ältere Menschen, die ein Leben lang gespart haben und nun von ihren Ersparnissen leben wollen, sind von diesen Kürzungen betroffen. Aber auch andere Sparer müssen nun einen Teil ihrer Zins- oder Dividendenerträge versteuern, was die Rendite erheblich beeinflusst. Daher sind viele Menschen auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten, um die Steuerlast zu vermindern und so die Rendite ihrer Geldanlagen zu erhöhen. Für Wertpapieranlagen, die noch bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, gilt der Grundsatz, dass Kursgewinne, sofern die Papiere länger als ein Jahr im Depot gehalten werden, steuerfrei sind. Für Käufe ab 2009 gilt diese Steuerfreiheit nicht mehr, denn dann wird die neue Abgeltungssteuer eingeführt.
Wer also noch in diesem Jahr Wertpapierkäufe tätigt, kann die Kursgewinne nach dem Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen. Diesen Vorteil können Anleger zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren mit einem geringen Zinsertrag nutzen. Diese niedrigverzinslichen Wertpapiere weisen in der Regel einen Kurs unter 100% aus, die Rückzahlung erfolgt aber in jedem Fall bei Fälligkeit des Papiers zu 100%. Auch hier sind die Kursgewinne steuerfrei. Ein ähnliches Prinzip wenden steueroptimierte Rentenfonds an. Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, bieten offene Immobilienfonds. Hier wird man zwar nicht vollständig von der Steuerlast befreit, oft sind aber ca. 50% der Ausschüttungen steuerfrei, zudem gilt auch hier das Prinzip, dass bei Käufen vor Jahresende 2008 die Kursgewinne des Fonds unversteuert vereinnahmt werden können, wenn zwischen Kauf und Verkauf des Fondsanteils mehr als ein Jahr vergangen ist.
Für Anleger, die ihr Geld längerfristig entbehren können, eignen sich auch geschlossene Fonds, um Steuern zu sparen. Diese Fonds investieren, anders als die offenen Investmentfonds, in lediglich ein einziges Projekt (eine Immobilie, ein Schiff, ein Flugzeug) und erzielen hiermit ihre Erträge, beispielsweise mit Vermietung oder Verpachtung. Geschlossene Fonds müssen hierbei nicht als Kapitalerträge versteuert werden, sondern sie stellen gewerbliche Einkünfte dar, die im Rahmen der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden können. Besonders interessant im Bereich der geschlossenen Fonds sind Schiffsbeteiligungen, die beispielsweise in ein Kreuzfahrtschiff, einen Tanker oder ein Containerschiff investieren.
Ihre Erträge werden nämlich pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermittelt, wodurch nur ca. 0,2-0,5% der Gewinne überhaupt versteuert werden müssen, der restliche Ertrag kann steuerfrei vereinnahmt werden. Zu beachten ist jedoch, dass viele steueroptimierte Geldanlagen oft auch ein höheres Risiko im Vergleich zu anderen festverzinslichen Anlagen bieten. Auch weisen sie, zumindest im Bereich der Beteiligungen, oft lange Laufzeiten von bis zu 20 Jahren auf. Welche Geldanlage also im Einzelnen für den Anleger interessant und lukrativ ist, sollte gemeinsam mit dem Anlageberater besprochen werden, denn er kennt die Risikobereitschaft des Kunden und kann hierauf ausgerichtet die individuell beste Anlageentscheidung treffen.