Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für jeden Arbeitnehmer ein Alptraum und kostet sehr viel Überwindung, Nerven und Zeit. Viele verzichten ganz darauf, ihre Steuererklärung auszufüllen und an das Finanzamt weiterzureichen. Damit akzeptieren sie die Lohnsteuerabzüge, die je nach Lohnsteuerklasse monatlich vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Der Staat gewährt jedoch den Steuerpflichtigen zahlreiche Steuervergünstigungen, um Bildung und soziales Verhalten unter den Bürgern zu fördern und besondere Härtefälle einzelner Betroffener abzumildern. Diese Vergünstigungen können aber nur jedes Jahr nachträglich durch exaktes Ausfüllen der Steuererklärung in Anspruch genommen werden.
Welche Vergünstigungen es gibt ist für einen in Finanzfragen nicht geschulten Arbeitnehmer schwer zu überblicken. Deshalb ist es für eine erfolgreiche Steuererklärung mit Aussicht auf eine Steuerrückzahlung eine wichtige Voraussetzung, jedes Jahr ab dem 1. Januar eine Karton bereitzustellen, in den konsequent alle Quittungen abgelegt werden, dir für die Steuererklärung in irgendeiner Weise relevant werden könnten. Sobald nach Ablauf eines Steuerjahres die letzten Bescheinigungen vorliegen, normalerweise treffen die Erträgnisaufstellungen der Banken als letzte Unterlagen spätestens im März ein, sollte die Steuererklärung vorbereitet werden. Es empfiehlt sich, auf jeden Fall eine Steuersoftware zu erwerben und zu installieren. Die ist bereits für 30 Euro zu haben, kann steuerlich angesetzt werden und vereinfacht den Vorgang erheblich.
Nach der Installation der Lohnsteuersoftware für den PC kann der Arbeitnehmer die vom Programm angebotenen Punkte Schritt für Schritt durchgehen und die erforderlichen Daten eingeben. Alle Zwischenstände können gespeichert, fehlene Daten nachträglich eingegeben werden und zu jedem Punkt der Steuererklärung können mit einem Mausklick erläuternde Informationen auf den Bildschirm gerufen werden. Arbeitnehmer, bei denen eine Behinderung anerkannt worden ist oder die sich im Familienkreis um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, können hohe Steuerbefreiungs-Pauschalen ansetzen. Wer sehr hohe Ausgaben für gesundheitliche Maßnahmen, beispielsweise Zahnersatz, Kuren, Kontaktlinsen, Privatrezepte oder Zuzahlungen zu leisten hatte, kann diese zu den besonderen Belastungen zählen, die ab einer bestimmten Höhe auch als Steuerminderungsgrund anerkannt werden.
Auch für die Fahrten zum und vom Arbeitsplatz werden Pauschalen anerkannt. Nicht zu unterschätzen ist die Förderung aller Fortbildungsmaßnahmen sowohl für den ausgeübten Beruf als auch für die persönliche Weiterentwicklung auf ein neues Berufsziel hin. Fachbücher, Fachzeitschriften und Fortbildungskurse lassen sich immer steuerlich absetzen. Auch Bürobedarf, Papier, Postwertzeichen, soweit sie für die Fortbildung benötigt werden, sorgen für eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens.
Wer für seine Fortbildung einen Rechner benötigt, kann die Kosten für seinen PC, die Software und für seinen Internet-Anschluss zumindest anteilig anrechnen lassen. Alle Einzeilheiten lassen sich schnell den Hintergrundinformationen der Steuerberater Software entnehmen. Viele Arbeitnehmer, die eine Nebentätigkeit ausüben, klagen oft darüber, dass sich diese wegen der hohen Steuerbelastung kaum lohne. Werden die Einnahmen aus der Nebentätigkeit jedoch auch in der Steuererklärung mit angegeben, können die Aufwendungen für die Nebentätigkeit, z.B. Schreibtisch, Computer, Fahrtkosten, Arbeitskleidung, ebenfalls vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen abgezogen werden.