Möglichkeiten der Rückbuchung einer Überweisung

Möglichkeiten der Rückbuchung einer Überweisung

Im Bereich Zahlungsverkehr gibt es grundsätzlich zwei Arten, wie man eine Zahlung veranlassen kann, zum Beispiel um eine offene Rechnung zu begleichen. Auf der einen Seite kann man dem Empfänger eine Einzugsermächtigung erteilen, sodass dieser den offenen Betrag per Lastschrift vom eigenen Konto einziehen kann. Auf der anderen Seite kann man die Zahlung natürlich auch selber veranlassen, was per beleghafter Überweisung oder per Online Überweisung im Internet möglich ist. Nach wie vor sind die meisten Verbraucher der Meinung, dass die Lastschrift in dem Sinne unsicherer als die Überweisung ist, als dass auch unbefugte Personen vom Konto abbuchen können, die gar keine Einzugsermächtigung besitzen oder Zahlungsempfänger zu hohe Summen abbuchen.

Bei einer Überweisung hingegen hat man es selber „in der Hand“, wie viel Geld an wen übertragen werden soll. Dennoch handelt es sich bei dieser Meinung um einen Irrtum, denn jede unberechtigte Abbuchung per Lastschrift kann man noch Wochen nach der erfolgten Abbuchung auf dem Konto wegen Widerspruch zurück buchen lassen. Bezüglich einer Überweisung hingegen hört man oft die Aussage, dass eine einmal ausgeführt Überweisung „weg“ ist, das Geld kann also nicht wieder zurück gebucht werden. Doch auch diese Aussage ist in dieser Art und Weise nicht ganz korrekt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es nämlich durchaus die Möglichkeiten der Rückbuchung einer Überweisung.

Ohne größere Probleme ist diese Rückbuchung dann möglich, wenn der Überweisungsauftrag zwar ausgeführt wurde, aber noch keine Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Empfängers erfolgt ist. In diesem Fall kann man seiner Bank einen Auftrag in Form eines Überweisungsrückrufes erteilen. Die eigene Bank wird dann die Bank des Zahlungsempfängers informieren und diese kann auf dem Konto des Empfängers eine so genannte Haben-Betragssperre über den überwiesenen Betrag eingeben. So kann verhindert werden, dass der Betrag auf dem Konto des Empfängers verbucht wird.

Sollte der überwiesene Betrag noch gar nicht vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht sein und sich der Auftrag noch in der Verarbeitung befinden, ist die Überweisung noch leichter zu stoppen, denn dann kann die Bank den Auftrag einfach aus dem System löschen. Aufwendig und deutlich komplizierter wird die Rückbuchung einer Überweisung allerdings, wenn der Betrag bereits auf dem Konto des Empfängers verbucht wurde. In diesem Fall ist entweder die Zustimmung des Zahlungsempfängers notwendig, dass der Betrag wieder zurück überwiesen werden darf, oder der Zahlungspflichtige muss zivilrechtliche Schritte einleiten, falls der Betrag irrtümlich oder eine falsche Summe überwiesen wurde und dem Empfänger nicht zusteht.

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