Möglichkeiten die Abgeltungssteuer zu umgehen

Möglichkeiten die Abgeltungssteuer zu umgehen

Die Abgeltungssteuer ist derzeit in aller Munde. Sie wird im Januar 2009 eingeführt und wird die Versteuerung von Kapitalerträgen grundlegend verändern. So werden für die verschiedenen Erträge nicht mehr unterschiedliche Steuersätze fällig, sondern Anleger müssen nun nur noch den Abgeltungssatz von 25% bezahlen. Dies ist vor allem für Sparer, die Zinserträge erhalten, vorteilhaft, denn sie müssen nicht mehr 30% Zinsabschlagsteuer, sondern nur noch 25% Abgeltungssteuer bezahlen. Für alle anderen Anleger bringt die Abgeltungssteuer allerdings auch Nachteile. So müssen künftig Kursgewinne, die bisher nach dem Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei waren, ebenfalls mit 25% versteuert werden. Gleiches gilt für Dividenden, denn das Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009 ebenfalls. Selbst die Steuerfreiheit für Investmentfonds, die auf Fondsebene Käufe und Verkäufe steuerfrei tätigen konnten, fällt zum Jahreswechsel weg. Daher befürchten viele Anleger Renditenachteile, die sie möglichst umgehen wollen.

Die Banken und Versicherungen haben daher verschiedene Produkte entwickelt, mit denen die Abgeltungssteuer zumindest zu einem Teil umgangen werden kann. So werden Aktienfonds nicht mehr als reine Investmentfonds angeboten, sondern sie werden in einen Versicherungsmantel verpackt. Fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen müssen während der Einzahlphase ihre Erträge nämlich nicht versteuern. Bei der Auszahlung ab dem Alter von 60 Jahren müssen zudem nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, wodurch Anleger zusätzlich sparen können. Gleiches gilt für die Riester-Rente. Eine weitere Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen, sind Dachfonds. Diese müssen auf Fondsebene ihre Gewinne nicht versteuern, lediglich die Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungssteuer. Dachfonds gibt es in sehr unterschiedlichen Ausführungen (Aktienorientiert, Rentenorientiert, Mischfonds), so dass für jeden Anlegertyp der passende Fonds gefunden werden kann.

Sofern Anleger die Dachfonds noch in diesem Jahr erwerben, gilt für Kursgewinne zudem noch die alte Rechtssprechung. Diese sind also nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Diese Regelung gilt im Übrigen für alle anderen Investmentfonds gleichermaßen. Ebenso wie Dachfonds können auch Vermögensverwaltungen der Abgeltungssteuer entgehen, denn Gewinne auf Fondsebene sind auch hier nicht zu versteuern, was sich positiv auf die Rendite auswirken kann. Nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden zudem Kursgewinne bei Immobilien. Diese bleiben nach Ablauf von zehn Jahren weiterhin steuerfrei. Offene Immobilienfonds können daher eine Alternative sein, denn die Ausschüttungen müssen aufgrund dieser Steuerfreiheit nicht zu 100% versteuert werden. Anleger, die ihr Geld langfristig anlegen wollen, können zudem geschlossene Fonds als Alternative nutzen.

Diese Fonds sind unternehmerische Beteiligungen und unterliegen daher nicht der Abgeltungssteuer. Erträge müssen daher als Einnahmen aus Gewerbebetrieb (Leasingfonds, Schiffsfonds) bzw. als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Immobilienfonds) versteuert werden. Eine steuerliche Besonderheit weisen zudem geschlossene Schiffsbeteiligungen auf. Die hier erzielten Erträge werden anhand der Tonnagesteuer berechnet und beziehen sich in erster Linie auf die Nettoraumzahl des Schiffes. Für Anleger bedeutet dies, dass etwa 98% ihrer Erträge steuerfrei vereinnahmt werden können. Allerdings dürfen bei geschlossenen Fonds die Risiken (möglicher Totalverlust) nicht übersehen werden. Anleger, die die Abgeltungssteuer umgehen wollen, sollten sich noch im Jahr 2008 an ihren Anlageberater wenden, denn dieser kennt die unterschiedlichen Möglichkeiten und kann individuelle Vorschläge unterbreiten.

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