Möglichkeiten die Zwangsversteigerung einer Immobilie zu vermeiden

Möglichkeiten die Zwangsversteigerung einer Immobilie zu vermeiden

Wird ein Immobilienkredit vergeben, erfolgt immer der Eintrag einer Grundschuld als Absicherung für die Bank. Diese Grundschuld gibt der Bank dann das Recht, das Haus zu versteigern, wenn der Kreditnehmer keine Raten mehr bezahlen kann. Natürlich erfolgt eine Zwangsversteigerung nicht sofort, sondern erst nach einem erfolglosen Mahnverfahren sowie nach Ankündigung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Dies kann mehrere Monate, in Einzelfällen sogar einige Jahre dauern. Bis dahin hat der Schuldner noch Zeit, die Zwangsversteigerung abzuwenden. Kreditnehmer sollten sich aber dennoch nicht so viel Zeit nehmen, bevor sie eine mögliche Zwangsvollstreckung abwenden. Die häufigsten Ursachen, warum ein Immobilienkredit nicht mehr finanzierbar ist, sind Probleme mit dem Arbeitsplatz (Kündigung), eine Scheidung oder gar der Tod des Ehepartners. Letzteres Problem lässt sich abwenden, wenn man bereits bei Abschluss der Immobilienfinanzierung eine Risikolebensversicherung auf jeden Kreditnehmer abschließt.

Wer sich in finanziellen Problemen befindet und absieht, dass er die Kreditrate langfristig nicht mehr tragen kann, sollte schnellst möglich den Kontakt zur Bank suchen. Dort kann man mit dem Berater seine eigene Situation besprechen und Lösungen suchen. In den meisten Fällen sind die Banken hier kooperativ, denn auch sie sind natürlich daran interessiert, dass der Kredit zurückgezahlt wird. Eine Zwangsversteigerung ist nämlich mit hohen Kosten, viel Aufwand sowie dem Risiko verbunden, dass der Erlös nicht die noch offene Kreditsumme decken kann. Vor allem in Regionen, in denen der Immobilienmarkt als nicht positiv bezeichnet werden muss, sind meist schnelle Lösungen möglich. Eine dieser Lösungen könnte zum Beispiel die Aussetzung der Tilgung für einen gewissen Zeitraum sein. Hier muss allerdings absehbar sein, dass sich die finanzielle Situation wieder ändert.

Es muss also bereits ein neues Jobangebot vorliegen bzw. es muss deutlich erkennbar sein, dass der Kreditnehmer sich um eine Neuanstellung bemüht. Natürlich ist weiterhin auch eine Umschuldung zu einer anderen Bank möglich. Allerdings darf hierfür der Kredit noch nicht gekündigt worden sein, denn dies wird in die Schufa eingetragen. Auch muss für eine Umschuldung das Einkommen ausreichend sein, um die Belastungen tragen zu können. Wer bereits arbeitslos ist, hat meist keine Möglichkeiten für eine Umschuldung mehr. Weiterhin kann die Zwangsversteigerung abgewendet werden, wenn der Kreditnehmer selbst versucht, sein Haus auf dem Immobilienmarkt zu verkaufen. Natürlich ist es schmerzlich, wenn das selbst errichtete oder selbst modernisierte Haus nun verkauft werden muss, auf dem freien Markt können Verkäufer allerdings einen um 10-15% höheren Wert erzielen, als bei der Zwangsversteigerung möglich wäre.

Auch besteht so die Möglichkeit, den Käufer selbst zu wählen und das Haus nur an Menschen zu veräußern, die das Objekt auch in Zukunft pflegen werden. Auch ein Verkauf innerhalb der Familie kann helfen, die Zwangsversteigerung abzuwenden. Bei jedem Verkauf muss allerdings zuerst die Bank zustimmen, daher sollte dieser Schritt ebenfalls mit dem Berater besprochen werden. Käufer derartiger Immobilien müssen zudem beachten, dass die im Grundbuch eingetragene Grundschuld in jedem Fall übergeht, was auch die Übernahme der noch offenen Kredite bedeutet. Verkäufer müssen darauf natürlich immer hinweisen. Je nach Kreditfall kann unter Umständen mit der Bank auch verhandelt werden, dass sie auf einen Teil der Forderungen verzichtet.

^