Möglichkeiten eine Geldanlage steuerfrei zu machen werden immer weniger

Möglichkeiten eine Geldanlage steuerfrei zu machen werden immer weniger

Wer Geld für eine gewisse Zeit anlegt, möchte hierbei natürlich auch eine hohe Rendite erzielen. Oftmals wird diese Rendite jedoch durch zu zahlende Steuern und Gebühren geschmälert. Vor allem die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer wird vielen Sparern Renditeverluste bescheren, denn die Möglichkeiten, Geldanlagen steuerfrei zu stellen, werden immer geringer. Zinserträge beispielsweise sind immer dann steuerfrei, wenn die Erträge den Sparerfreibetrag von 801 Euro nicht überschreiten. Tun sie dies, werden 30% Zinsabschlagsteuer fällig. Lediglich Rentner und Kinder haben die Möglichkeit, sich beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese wird in Abhängigkeit des Einkommens sowie der Anlagehöhe vergeben und bietet bei Erhalt die Möglichkeit, sämtliche Zinsen steuerfrei zu stellen.

Eine weitere Möglichkeit, die Geldanlage steuerfrei zu stellen, bieten Aktien, Aktienfonds sowie niedrigverzinsliche Wertpapiere. Bei allen diesen Anlageformen kann der Anleger nach einem Jahr Haltezeit die Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Allerdings sind diese Anlagen nicht ohne Risiko, denn neben Kursgewinnen können natürlich auch Kursverluste entstehen. Besonders beliebt bei sicherheitsorientierten Anlegern sind daher die genannten niedrigverzinslichen Anleihen, die nur einen geringen Zinssatz bieten, dafür aber hohe steuerfreie Kursgewinne. Die Möglichkeit, Kursgewinne steuerfrei zu stellen, gibt es jedoch nur noch bis Ende 2008. Alle Papiere, die ab Januar 2009 erworben werden, unterliegen bereits der neue Abgeltungssteuer, bei der auf alle Kursgewinne 25% Abgeltungssteuern zu bezahlen sind, und zwar unabhängig von der Haltefrist.

Auch Lebensversicherungen, die bisher eine beliebte Möglichkeit zur Steuerersparnis waren, können so nicht mehr genutzt werden. Nur noch Verträge, die bis 2005 abgeschlossen wurden, bieten steuerfreie Erträge nach 12 Laufzeitjahren. Wer jetzt noch eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss diese ebenfalls 12 Jahre halten, weiterhin muss der Auszahlungstermin nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Dann werden nur die Ertragsanteile zu 50% versteuert. Somit ist zwar die Steuerfreiheit nicht gegeben, wohl aber eine Reduzierung der Steuern. Gleiches gilt im Übrigen für Verträge der Riester- und Rürup-Rente. Auch hier müssen Anleger während der Ansparphase keinerlei Steuern zahlen. Im Alter, bei Auszahlung der Rente, sind jedoch ebenfalls die Ertragsanteile zu versteuern, und zwar mit dem dann geltenden Steuersatz, der meist geringer ist als in jüngeren Jahren. Viele Anleger nutzten auch geschlossene Fonds, um Steuern bei ihrer Geldanlage zu sparen.

Auch hier hat der Staat der Steuerersparnis einen Riegel vorgeschoben, und zwar in dem er die Verlustzuweisungen am Beginn der Fondslaufzeit deutlich reduziert hat. Lediglich Schiffsbeteiligungen sind für Anleger noch interessant, denn ihre Erträge werden pauschal nach der Tonnagesteuer errechnet. Dies führt dazu, dass die Ausschüttungen des Fonds, die bis zu 8% pro Jahr betragen können, nahezu steuerfrei sind. Allerdings müssen Anleger bei dieser Geldanlage viel Zeit mitbringen, denn die Laufzeiten der Schiffsbeteiligungen betragen zwischen 8-15 Jahre, ein vorzeitiger Ausstieg ist meist nur schwer möglich. Auch besteht das Risiko des Totalverlustes. Fazit: Die Möglichkeiten, Geldanlagen steuerfrei zu stellen, werden immer geringer. Es gibt aktuell nur noch einzelne Produkte, die meist jedoch mit Risiken verbunden sind.

^