Möglichkeiten seine Ausbildung zu finanzieren

Möglichkeiten seine Ausbildung zu finanzieren

Um seine Ausbildung zu finanzieren bestehen diverse Möglichkeiten, auf die nachfolgend eingegangen werden. An erster Stelle steht das BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es garantiert, dass Jugendliche und junge Erwachsene ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können, unabhängig von der finanziellen und sozialen Lage der Familie und Eltern. BAföG muss bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Im Zusammenhang mit dem BAföG steht der Bildungskredit, ein zeitlich befristeter und zinsgünstiger Kredit, welcher eine Möglichkeit der Ausbildungsförderung sowie Ausbildungsfinanzierung dar stellt. Die Frage stellt sich oft, wie hoch die Raten sind und wie lange dieser Zuschuss, welcher später zurück gezahlt werden muss (nicht in jedem Fall), genehmigt wird. Der Kredit wird monatlich im Voraus in Raten von 300 Euro bezahlt, es können bis zu 24 Monate in einem Ausbildungsabschnitt bewilligt werden.

Erlangen können diesen Kredit alle volljährigen Schüler, welche bereits eine Berufsausbildung nachweisen können oder einen berufsqualifizierenden Abschluss mit der gegenwärtigen Ausbildung erlangen können. Zudem Studierende, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befinden, abhängig von diversen Kriterien. Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für eine Ausbildung zu senken, besteht in der Beantragung von Wohngeld. Wohngeld erhalten nicht nur Jugendliche, die sich in der Ausbildung befinden, sondern auch Menschen, die einem normalen aber gering bezahlten Job nachgehen, in einer angemessen großen bzw. kleinen Wohnung leben und den Unterhalt der Wohnung nicht allein bestreiten können. Wer Wohngeld bekommt, hängt vom Einkommen desjenigen ab, wie viel wiederum ebenfalls vom Einkommen und von der Größe der Wohnung.

Die am meist genutzte Beihilfe zur Ausbildung findet sich aber im Kindergeld wieder. Dafür eigentlich nicht vorgesehen, bietet es sich an und bereitet die wenigsten Probleme. Kindergeld erhalten Eltern zur Unterstützung des Unterhaltes für die Kinder. Kindergeld wird bis zum Alter von 24 Jahren (des Kindes) gewährt, sofern dieses eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet und sich primär in einer Ausbildung befindet. 21-jährige Kinder beispielweise, welche freiberuflich arbeiten, jedoch trotzdem mit einem sehr geringen Einkommen ihr Leben bestreiten müssen, erhalten kein Kindergeld. Das Geld wird häufig an die Jugendlichen von den Eltern direkt weiter gegeben und trägt somit auch zur Unterstützung in der Ausbildung bei. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, wird primär eingesetzt, um Jugendliche zu unterstützen, welche aufgrund ihrer Ausbildung von ihrem Elternhaus ausziehen müssen, weil zum Beispiel der ausbildende Betrieb vom Heimatort weit entfernt liegt und ein tägliches Pendeln nicht möglich wäre. Durch die Berufsausbildungsbeihilfe werden die zusätzlich entstehenden Kosten für Wohnung und Lebensmittel abgedeckt, sofern der Auszubildende oder die Eltern dies selbst nicht übernehmen können. Zu guter Letzt kommt auch die Bundesagentur für Arbeit für Ausgaben der Jugendliche auf, welche sich auf Ausbildungssuche befinden. Hierzu gehören beispielsweise die Hilfe für Reisekosten (zu einem Bewerbungstermin z.B.), Bewerbungskosten (Fotos, Mappen, Schreibmaterialien), Arbeitskleidung, etc.

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