Mündelsichere Geldanlage

Mündelsichere Geldanlage

Wer Vermögen anlegt, möchte dies gesichert wissen. Was nützt eine Geldanlage, wenn die Geldanlage bedingt durch die Insolvenz eines Geldinstitutes in die Insolvenzmasse einfließt und das Geld für den Anleger selbst verloren ist? Auch Wertpapiere, die vor Kursschwankungen geschützt werden und somit vor Verlust sicher sind, werden als mündelsicher bezeichnet. Vom Gesetzgeber werden zudem Anleihen als mündelsicher erklärt. Leider kann längst nicht jedes Geld so sicher angelegt werden, denn die Bezeichnung und der Schutz durch die mündelsichere Geldanlage gilt nur für Vermögen, das im Rahmen einer gesetzlichen Vertretung für ein Mündel angelegt wird. Geschützt ist in dieser Form immer jenes Geld das dem gesetzlichen Vertreter eines Mündels zur Verwaltung anvertraut ist und ausschließlich aus dem Vermögen des Mündels stammt. Eigene Geldanlagen können so geschützt nicht vorgenommen werden.

Wichtig ist die mündelsichere Geldanlage dann, wenn ein gesetzlicher Vormund, ein Pfleger oder beigestellter Betreuer einer Person auch die Vermögensverwaltung des sogenannten Mündels übernimmt. Hier wird eine mündelsichere Geldanlage gesetzlich vorgeschrieben, um das Mündel vor Geldverlusten, auf die es selbst aktuell keinen Einfluss nehmen kann, zu schützen. Übernimmt eine Person die gesetzliche und pflegerische Vertretung für ein Mündel, so ist diese Person verpflichtet, evtl. vorhandenes Vermögen des Mündels sowohl sicher, eben mündelsicher, als auch verzinslich anzulegen. Auch die Höhe des mündelsicher anzulegenden Geldes ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hier handelt es sich nämlich um alle Vermögensanteile des Mündels, die für die Bestreitung des täglichen Lebens nicht erforderlich sind. Eine mündelsichere Geldanlage kann nur erwirkt werden, wenn der gesetzliche Vertreter über eine vormundschaftliche Genehmigung verfügt, die wiederum im Zuge der mündelsicheren Geldanlage dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Um eine zu geringe Verzinsung im Rahmen der konservativen Geldanlage zu vermeiden, kann der Vormund zum Zwecke der Erzielung höherer Zinserträge für sein Mündel nach Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichtes auch in spekulative Geldanlageformen investieren, da dies auch im Interesse des Mündels stattfindet.

Die Mündelsperre bei der mündelsicheren Geldanlage bewirkt zusätzlichen Schutz des Mündels vor Vermögensverlusten, denn der gesetzliche Vertreter darf auch Wertpapierverkäufe im Rahmen der spekulativen Anlage nur nach Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes tätigen. Grundsätzlich handelt es sich bei der mündelsicheren Geldanlage um einen Schutz des Vermögens des Mündels vor Inflation, die durch verzinsliche Geldanlage bewirkt wird. Durch deutsche Gerichte genehmigte mündelsichere spekulative Anlageformen kann der gesetzliche Vertreter bei jedem Kreditinstitut erfragen, um entsprechend verantwortungsvolle Geldanlage im Sinne seines Mündels zu bestreiten.

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