Wer sich für eine Immobilienfinanzierung entscheidet, der muss sich in aller Regel damit einverstanden erklären, dass die kreditgebende Bank eine Grundschuld zulasten des Immobilieneigentümers in das Grundbuch eintragen lässt. Es handelt sich hierbei um eine ganz übliche Vorgehensweise, denn natürlich möchte die kreditgebende Bank sicherstellen, dass das Risiko des Kreditausfalls möglichst gering ist bzw. dass bei einem Kreditausfall eine ausreichende Sicherheit vorhanden ist. Da es sich bei der Immobilienfinanzierung um eine sehr umfangreiche Finanzierungsform handelt, ist es ebenfalls üblich, dass die Finanzierung sich aus verschiedenen Darlehen zusammensetzt. So nutzen viele Verbraucher häufig die Möglichkeit, neben dem Hypothekendarlehen der Bank auch noch ein Bauspardarlehen zu erhalten oder ein Förderdarlehen zu beantragen.
Für die Kreditgeber besteht ein wichtiger Unterschied darin, ob es sich bei der jeweiligen Finanzierung um eine erstrangige oder um eine nachrangige Finanzierung handelt. Die Begriffe erst- bzw. nachrangig beziehen sich in diesem Zusammenhang auf die Stelle, an der die jeweilige Grundschuld als Kreditsicherheit im Grundbuch eingetragen wurde. Bei einer erstrangigen Finanzierung handelt es sich demzufolge um einen Kredit, bei dem die Grundschuld an erster Stelle im Grundbuch eingetragen wurde. Sollte der Kreditnehmer verschiedene Darlehen haben und die Raten nicht mehr zahlen können, so könnte sich diejenige Bank zuerst durch den Verkauf der Immobilie befriedigen, die eine erstrangige Grundschuld besitzt.
Alle anderen Gläubigerbanken würden nur dann zum Zuge kommen, falls darüber hinaus noch etwas vom Verkaufserlös übrig bleibt. Die erstrangige Grundschuld ist also eine deutlich bessere Kreditsicherheit als die nachrangigen Grundschulden. Nachrangig bedeutet nämlich, dass die Grundschuld nur an zweiter, dritter oder vierter Stelle im Grundbuch eingetragen wurde. Da die nachrangige Grundschuld also immer der erstrangigen Grundschuld nachsteht, beinhaltet eine sogenannte Nachrangfinanzierung, dass die Banken einen höheren Zinssatz verlangen, als wenn das Darlehen mit einer erstrangigen Grundschuld abgesichert wäre.
In der Finanzierungspraxis ist es meistens so, dass der Immobilienkredit der Hausbank mit der erstrangigen Grundschuld abgesichert wird. Alle weiteren Darlehensgeber, wie zum Beispiel die Bausparkasse oder die Förderbank, müssen sich dann mit nachrangigen Grundschulden begnügen. Allerdings kann das natürlich auch dann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer bei verschiedenen Banken Immobilienkredite aufnimmt. Auch in diesem Fall würden dann die Zinsen bei den nachrangigen Darlehen sicherlich höher ausfallen als bei der Bank, welche die erstrangige Grundschuld als Sicherheit für sich verbuchen kann.