Als Dispositionskredit oder kurz Dispokredit, Dispo wird der Überziehungskredit auf einem Girokonto bezeichnet. Er ist auch bekannt unter dem Namen Kontokorrentkredit. Die Gewährung eines Dispokredites ist vom Eingang regelmäßiger monatlicher Zahlungen auf dem betreffenden Konto abhängig. Hierzu zählen Lohn, Gehalt oder Rente. Andere regelmäßige Einnahmen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe führen nicht zur Genehmigung eines Dispokredites. Auch wer bereits negative Schufaeinträge hat, kann keinen Dispo mehr bekommen. Die Höhe des Dispokredites richtet sich nach der Höhe der regelmäßigen Einkünfte und beträgt in der Regel das Zwei- bis Dreifache dieses Betrages. Über den Dispo kann der Kontoinhaber jederzeit und bis zur Höhe des Dispolimits verfügen. Ein fester Rückzahlmodus besteht, im Gegensatz zu einem Raten- oder Kleinkredit, nicht. So können kurzfristige finanzielle Engpässe überbrückt oder kleinere Anschaffungen finanziert werden.
Obwohl der Dispokredit eine Reihe von Vorteilen, wie zum Beispiel ständige Verfügbarkeit hat, gibt es einige nicht zu unterschätzende Nachteile. Die Zinsen eines derartigen Kredites sind sehr hoch und betragen in der Regel zwischen 10 und 19 Prozent. Nur bei Direktbanken sind die Zinssätze meist etwas niedriger. Weiterhin wird ein Dispokredit grundsätzlich nur von der Hausbank, welche das Girokonto führt, gewährt. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, Angebote anderer Banken einzuholen, um sich einen niedrigeren Zinssatz zu sichern, es sei denn, man wechselt die Bank. Die Tatsache, dass für den Dispokredit kein fester Rückzahlungsmodus besteht, hat zahlreiche Vorteile, kann sich jedoch auch als eine Falle erweisen und der Anfang einer dauerhaften Überschuldung sein.
Jeder sollte deshalb im eigenen Interesse darauf achten, dass er sein Konto in absehbarer Zeit wieder ausgleicht. Oft empfiehlt es sich dann, den Dispo in einen Raten- oder Kleinkredit umzuwandeln. Die Zinsen sind hier deutlich niedriger und es besteht eine feste Rückzahlungsvereinbarung. Wenn auf dem Girokonto die regelmäßigen Zahlungseingänge ausbleiben oder sich deutlich verringern, zum Beispiel, weil der Kontoinhaber arbeitslos wird, führt dies meist zur fristlosen Kündigung des Dispos durch die Bank. Ist das Konto zu diesem Zeitpunkt im Minus, muss es sofort ausgeglichen werden. Dies führt nicht selten zu ernsthaften Problemen. Kann der Dispo dauerhaft nicht zurückgezahlt werden, droht sogar die Kontokündigung. Dies führt zu weiteren Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder negative Schufaeinträge.
Wer kein Konto mehr hat, stößt bei der Beantragung eines neuen Girokontos oft auf erhebliche Probleme, da es in Deutschland leider bis heute noch keinen Rechtsanspruch auf ein solches Konto gibt. Es existiert lediglich eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses aus dem Jahre 1995, jedem Kunden wenigstens ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen Dispokredit lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Seine Gewährung liegt letzten Endes immer im Ermessen der Bank und wenn diese keine Gewähr sieht, dass der Kunde ihn jederzeit zurückzahlen könnte, kann sie ihn immer kündigen oder zumindest kürzen.