Wenn die Zinsen niedrig sind, wollen sich Baufinanzierer diese für eine möglichst lange Zeit sichern, um so Kosten zu sparen. Doch was ist, wenn das eigene Darlehen noch eine Laufzeit von zwei Jahren aufweist und die Zinsen zum Fälligkeitstermin bereits wieder gestiegen sind? Dann haben Kreditnehmer die Möglichkeit, sich die derzeit günstigen Zinsen schon heute in Form eines Forwarddarlehens (deutsch: Vorausdarlehen) zu nutzen. Ein Forwarddarlehen wird mittlerweile von allen Banken angeboten. Mit ihm ist es möglich, das eigene Darlehen bereits 36 Monate vor dessen Ablauf zu prolongieren, also zu verlängern. So sind Zinssatzänderungen durch die EZB, die Europäische Zentralbank, für die Kreditnehmer nicht mehr ausschlaggebend. Das Forward-Darlehen an sich ist ein klassisches Annuitätendarlehen, welches allerdings erst nach der mit der Bank vereinbarten Vorlaufzeit ausgezahlt wird. Diese Vorlaufzeit entspricht in der Regel der Restlaufzeit des bestehenden Darlehens. So kann das alte Darlehen direkt bei Ablauf durch das neue Forward-Darlehen abgelöst werden. Bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens fallen für den Kunden keinerlei Kosten an.
Es stellt während dieser Zeit also nur eine Zinssatzsicherung dar. Erst nachdem die Auszahlung erfolgt ist, muss der Kreditnehmer die im Vertrag vereinbarten Raten, die Annuität, bezahlen. Die Zinssicherheit, die Kreditnehmer durch Forward-Darlehen erhalten, müssen sie sich natürlich von der Bank "erkaufen". Dies erfolgt nicht durch die Zahlung von Gebühren, sondern durch einen Zinsaufschlag, den die Bank berechnet. Dieser Aufschlag ist abhängig von der Darlehenshöhe sowie der Vorlaufzeit. Beträgt diese Zeit lediglich ein Jahr, beträgt der Zinsaufschlag nur zwischen 0,1-0,3% p.a. auf den ansonsten geltenden Baufinanzierungszins. Bei einer Vorlaufzeit von drei Jahren müssen Kreditnehmer allerdings bereits mit einem Aufschlag von ca. 0,7% p.a. rechnen.
Aus diesem Grund lohnen sich Forward-Darlehen nur, wenn der Kreditnehmer in Zukunft von steigenden Zinsen ausgeht. Bei gleichbleibendem oder gar sinkendem Niveau wären Forward-Darlehen die falsche Lösung. Ebenso wie klassische Baufinanzierungsdarlehen auch werden Forward-Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld gesichert. Sofern das Forward-Darlehen bei einer anderen Bank als der bisher finanzierenden Bank abgeschlossen wurde, müssen Kreditnehmer noch die Kosten der Grundschuldänderung einplanen. Da bei Forwarddarlehen ebenso wie bei anderen Darlehen große Zinsunterschiede zwischen den Banken bestehen, sollten Kreditnehmer vor Vertragsabschluss unbedingt vergleichen.