Für deutsche Anleger sind die Fonds die populärsten Wertpapiere, es ist ja nicht kompliziert, ein Depot zu eröffnen und Fondsanteile zu erwerben. Überdies ist die Auswahl an verschiedenen Fonds wahrlich beachtlich, der Anleger hat die berühmte Qual bei der Wahl der für ihn richtigen Fonds. Nach verschiedenen Kriterien werden die Fonds in Klassen, Typen, Arten unterteilt. Die oberste Stufe ist deren Anordnung nach offenen und geschlossenen Fonds, wobei die meisten Fonds offen sind. Und gerade das derzeitige Zinstief bei konservativen Geldanlagen wie beispielsweise das Tagesgeld oder Festgeld, macht eine Geldanlage in Fonds immer attraktiver. Nur bei der Auswahl von offenen und geschlossenen Fonds, gibt es natürlich auch ein paar Unterschiede und Eigenheiten zu beachten.
Offene Fonds
Die Idee der offenen Fonds ist, Kapital von vielen Anlegern zu sammeln und das gesamte Fondsvermögen (Sondervermögen) anzulegen. Offene Fonds werden von Fondsgesellschaften emittiert und deren Anteile an der Börse gehandelt. Folglich sind sie für das breite Anlegerpublikum offen und das bedeutet, dass deren Anteile jederzeit und von jedermann erworben werden können. Für die Anlagestrategie sind die Fondsmanager verantwortlich. Je nachdem, wie das Fondsvermögen angelegt wird, ist unter zahlreichen Klassen offenen Fonds zu unterscheiden, wie Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Geldmarktfonds, Mischfonds, Dachfonds, Altersvorsorgefonds.
Für welche Fondsklasse sich der Anleger entscheidet, hängt davon ab, welcher Anlagetyp er ist, welches Anlageziel er hat, wie lange er in dem Fonds investiert bleiben möchte. Denn jede dieser Fondsklassen hat ihr typisches Chancen-Risiko Charakter. So bieten Aktienfonds höhere Renditechancen und bergen zugleich höhere Risiken, Rentenfonds dagegen mehr Sicherheit an. Offen ist bei den offenen Fonds, wie der Anleger Fondsanteile erwirbt, ob über eine Einmalzahlung oder über einen Sparplan, wie es bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung oder bei der fondsgebundenen Riesterrente möglich ist. Der Anleger kann sein Depot bei seiner Bank oder bei der Fondsgesellschaft, wo er geringere Kosten hat, eröffnen.
Geschlossene Fonds
Der gravierende Unterschied der geschlossenen Fonds den offenen gegenüber ist, dass diese nicht als Anlageprodukt für die Anteilsinhaber, sondern zwecks Kapitalbeschaffung emittiert werden. Somit geht es hier nicht um das Sammeln und gewinnbringendes Anlegen des Kapitals der Anteilsinhaber, sondern um Kapitalbeschaffung zwecks Finanzierung von bestimmten Objekten oder Projekte. Die Anteile der geschlossenen Fonds werden innerhalb von einer kurzen Zeitspanne (Zeichnungsfrist) verkauft. Ist diese Frist abgelaufen bzw. das benötigte Kapitalvolumen erreicht, werden sie geschlossen, das heißt, es werden keine Fondsanteile mehr verkauft. Infolgedessen bleibt auch der Anteilsinhaberkreis geschlossen.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den offenen Fonds ist, dass die geschlossenen Fonds kein Sondervermögen, sondern Unternehmen sind und zwar meist in einer der Gesellschaftsformen GmbH & Co. KG, KG bzw. GbR. Dadurch wird der Anteilsinhaber eines geschlossenen Fonds unternehmerisch (meist als Kommanditist) beteiligt und hat neben Gewinnchancen auch Risiken zu tragen. Typisch für die geschlossenen Fonds sind die geforderte relativ hohe Mindestanlagesumme (z. B. ab 5.000€), der relativ hohe Ausgabezuschlag, die generell lange Laufzeit. Die ursprünglich durch geschlossenen Fonds erzielbaren Steuerstundungen sind seit 2006 stark eingeschränkt worden. Inzwischen können jedoch deren Anteile auf dem so genannten Zweitmarkt vorzeitig verkauft werden.