Partiarische Darlehen und seine Vorteile und Nachteile

Partiarische Darlehen und seine Vorteile und Nachteile

Das patriarchische Darlehen als eine Mischung aus der Figur des stillen Gesellschafters und der Fremdkapitalausstattung von Einzelgewerben oder Unternehmen ist eine denkbar alte Form der Finanzierung, deren Geschichte sich ohne weiteres bis in das 18. Jh. zurückdatieren lässt. Gebührende Beachtung findet es allerdings erst seit ca. 20 Jahren, sodass sich langsam die praktischen Vorteile und Nachteile dieser Finanzierung herauskristallisieren. Im Folgenden sollen diese kurz erläutert werden, und zwar sowohl aus der Perspektive des Kreditnehmers als auch des Kreditgebers, sofern sich diese nicht ohnehin schon überschneiden. Der wesentliche Vorteil des Kreditnehmers liegt im Rahmen dieser Gestaltung naturgemäß vorrangig an dem Zufluss von Kapital. Dabei wird es vor allem dann auf ein patriarchisches Darlehen zurückgreifen, wenn die Hausbank zum Beispiel aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Prognose kein gewöhnliches Darlehen mehr gewähren wird. Gerade in einer solchen Konstellation ist ein patriarchisches Darlehen nicht selten die einzige Möglichkeit des Kreditnehmers einen Zufluss von Kapital zu erreichen.

Allerdings besteht insofern auch ein massiver vor allem finanzieller Nachteil des patriarchischen Darlehens. So fällt der Umstand, dass ein außerhalb des Gewerbes stehender nun Einblick in den Betrieb hat nur selten, eigentlich nur in Fällen zu befürchtender Spionage, ins Gewicht. Allerdings trifft den Kreditnehmer im Vergleich zum gewöhnlichen Darlehen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. So entrichtet der Kreditnehmer im Ergebnis schließlich nicht nur Zinsen, die auch bei einem gewöhnlichen Darlehen anfallen würde, sondern auch einen Teil seines Gewinns. Je nach finanzieller Situation des Kreditnehmers kann dies durchaus bitter ins Gewicht fallen. Dieser Umstand bildet spiegelbildlich natürlich den Vorteil des Kreditgebers.

Dieser hat natürlich durch die Vergabe des patriarchischen Darlehens einen deutlich höheren Gewinn, als wenn er nur einen reinen Kredit vergeben hätte. Dabei ist es für ihn auch unerheblich, ob das Gewerbe keinen Gewinn oder gar Verlust einfährt. Zwar entgeht ihm in diesem Fall die Mehreinnahme aufgrund der Gewinnbeteiligung, er erzielt aber weiterhin einen Gewinn aus den Zinsen. Damit wird die Kreditvergabe für ihn zu einer Art Spekulation, schließlich spekuliert er auf einen möglichst hohen Gewinn des Kreditnehmers, an dem er ja beteiligt wird, allerdings ohne das Risiko eines Verlustes. Aus der spekulativen Gewinnbeteiligung ergibt sich also an sich kein Nachteil.

Der Nachteil besteht vor allem in der steuerlichen Behandlung. So erzielt der Kreditgeber in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Erhält er jedoch einen gewissen Einfluss auf die Geschäftsführung des Kreditnehmers, zum Beispiel aufgrund weitreichender Kontrollrechte oder einem rein persönlichen Einfluss auf den Kreditnehmer, wird er ein so genannter Mitunternehmer einer faktischen oder versteckten Mitunternehmerschaft. Dies führt im Ergebnis zu einer Umqualifizierung der Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb. Die nachteiligen Folgen dieser Behandlung sind klar; insbesondere muss der Kreditgeber zusätzlich Gewerbesteuer auf seine Einkünfte zahlen.

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