Der Pfändungsfreibetrag ist immer dann von Bedeutung, wenn gegen einen Verbraucher eine Pfändung vorliegt. Auch im Bankenbereich hat eine solche Einschränkung durchaus Auswirkungen, nämlich im Bereich der möglichen Kontoverfügungen. Viele Kreditinstitute bekommen nahezu täglich einen sogenannten Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss zugestellt. Es handelt sich dabei im Prinzip um eine Mitteilung, dass gegen den Kunden eine Pfändung vorliegt, sodass keine weiteren Verfügungen von Konten, die beim jeweiligen Kreditinstitut geführt werden, mehr erfolgen dürfen. Die Bank ist auf Basis eines solchen Beschlusses dazu verpflichtet, sämtliche Konten des betroffenen Kunden zu sperren. Allerdings gibt es in Deutschland einen sogenannten Pfändungsfreibetrag, der auf jeden Fall gewährleisten soll, dass der Bürger trotz vorliegender Pfändung seinen Lebensunterhalt noch bestreiten kann.
Die Höhe des Pfändungsfreibetrages ist von mehreren Faktoren abhängig, beispielsweise vom Einkommen sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. In der Praxis wird trotzdem fast immer so vorgegangen, dass die Banken bei vorliegender Pfändung zunächst eine Kontosperrung vornehmen. Im Anschluss daran wird dann in jedem einzelnen Fall geprüft, ob die vom Kunden angewiesene Verfügung stattfinden darf oder nicht. Unter bestimmten Umständen dürfen beispielsweise die Miete oder auch die Stromkosten beglichen werden. Darüber hinaus gibt es seit geraumer Zeit ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, welches besser unter der Kurzform P-Konto bekannt ist.
Dieses spezielle Bankkonto ermöglicht einen einfachen Umgang mit vorliegenden Pfändungen, denn im Grunde können sämtliche Guthaben, die sich auf dem Pfändungsschutzkonto befinden, vom Kunden abgerufen werden. Jedes Kreditinstitut ist in Deutschland dazu verpflichtet, dem Kunden die Führung eines solchen P-Kontos zu ermöglichen. Dies betrifft allerdings nicht gewünschten Neueröffnungen, denn letztendlich muss nur diejenige Bank das Pfändungsschutzkonto führen, bei welcher der Kunde bereits ein Girokonto hat. Dieses Kreditinstitut ist dann jedoch dazu verpflichtet, die entsprechende Zusatzversicherung zum Konto zu erstellen, sodass aus dem gewöhnlichen Girokonto ein Pfändungsschutzkonto wird.
Wie hoch der jeweilige Pfändungsfreibetrag ist, ist vom Einkommen sowie Unterhaltsverpflichtungen abhängig. Der Betrag lässt sich aber auch von der Bank berechnen, falls die genannten Variablen bekannt sind. Unabhängig davon, ob es sich um ein gewöhnliches Girokonto, ein Sparkonto oder um ein anderes Anlagekonto handelt, ist die Bank stets dazu verpflichtet, die vorliegende Pfändung zu beachten und den Pfändungsfreibetrag bei Kontoführungsverfügungen zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, sich beim jeweiligen Gläubiger der Pfändung zu versichern, ob eventuell Sondervereinbarungen getroffen wurden.