Photovoltaik Finanzierung über Förderbanken mit staatlicher Förderung

Photovoltaik Finanzierung über Förderbanken mit staatlicher Förderung

Immer mehr Häuslebauer entschließen sich im Zusammenhang mit dem Neubau ihres Eigenheimes, auf moderne und umweltbewusste Weise zu bauen und dabei auch regenerative Energien zu nutzen. Das sind Investitionen in die Zukunft, die zu Beginn einiges an Geld kosten. Der Staat schafft durch die Bereitstellung von Fördermitteln zusätzlich Anreize, um den Einsatz der erneuerbaren Energien zu fördern. Bauherren, die sich entschließen im Zusammenhang mit ihrem Neubau oder mit der Modernisierung ihres Eigenheims eine Fotovoltaik-Anlage zu errichten, können sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW Fördergelder beschaffen, die zu besonders attraktiven Konditionen vergeben werden. Fotovoltaik-Anlagen werden mit einem Betrag von bis zu 50.000 Euro gefördert. Private Antragsteller, deren Solarstromanlagen den Anforderungen des EEG-Gesetzes entsprechen, können diese Förderung in Anspruch nehmen.

Es werden sowohl die Kosten für die Investition als auch die Kosten für die Planung und Montage finanziert, wenn es sich um den Erstaufbau einer Solaranlage, deren Erweiterung oder den Kauf handelt. Dabei ist eine Finanzierung von maximal 100% der Kosten, die gefördert werden dürfen, möglich. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, dass die Inanspruchnahme dieser Fördermittel die Inanspruchnahme weiterer Förderungen im Zusammenhang mit ökologischer Bauweise nicht ausschließt. Die Laufzeit der Kredite kann sich auf maximal 20 Jahre erstrecken und dabei auch tilgungsfreie Jahre in der Anfangsphase der Finanzierung beinhalten. Die Wahl der Laufzeit ist den Darlehensnehmern freigestellt, die tilgungsfreie Zeit wird in Abhängigkeit von der Laufzeit gewährt. Die Konditionen für diese Darlehen sind extrem günstig, da sie staatlicher Förderung unterliegen.

Die Zinsfestschreibung für diese Art Darlehen liegt bei fünf oder zehn Jahren, vor Ablauf der Zinsbindung bekommt der Darlehensnehmer über die durchleitende Bank dann ein entsprechendes Prolongationsangebot, wenn die Laufzeit des Darlehens über diese Zeit hinausgeht. Während der Phase der Tilgungsfreiheit zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen, im Anschluss wird in Form von quartalsweisen Annuitäten getilgt. Bei der Zinsgestaltung werden immer die Konditionen gewährt, die aktuell gültig sind. Sollte der Fall eintraten, dass bei Antragstellung ein besserer Zinssatz gültig war, findet dieser dann auch Anwendung. Besonders von Vorteil für den Darlehensnehmer ist die Möglichkeit von Sondertilgungen und der vorzeitigen Rückzahlung des kompletten Darlehens, ohne das dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

Interessierte Bauherren, die diese Förderung für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen die Anträge über ihre Hausbank ausfüllen, die diese dann an die KfW weiterleitet. Wird das Darlehen genehmigt, müssen die durchleitenden Banken immer die vollständige Haftung übernehmen. Bauherren, die sich für die ökologische Bauweise entschließen und mithilfe einer Fotovoltaik-Anlage ihren Strom erzeugen und das Warmwasser bereiten wollen und damit ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten, senken auch auf lange Sicht ihre Betriebskosten. Zu beachten ist letztlich nur, dass die Anträge auf die Fördermittel immer gestellt werden müssen, bevor das Vorhaben realisiert wird. Nach Genehmigung hat der Darlehensnehmer zwölf Monate Zeit, das Darlehen abzurufen.

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