Pkw Steuern sind für Neuwagen geringer

Pkw Steuern sind für Neuwagen geringer

Besitzer von PKWs sind in Deutschland zur Zahlung der Kfz-Steuer verpflichtet. Diese wird vom Finanzamt festgelegt und muss anschließend in jedem Jahr erneut gezahlt werden. Die Steuer bemisst sich bei PKW´s hierbei grundsätzlich nach dem Hubraum, also der Motorleistung, aber auch nach dem Schadstoffausstoß. So soll erreicht werden, dass die Besitzer älterer Autos auf neuere Modelle umsteigen, denn diese sind deutlich Ärmer in ihrem Ausstoß an Schadstoffen und können so helfen, die Umwelt zu schützen. Neuwagenbesitzer hingegen sollen steuerlich entlastet werden. Die derzeit beste Schadstoffklasse ist die Euro 4-Norm, die auch D4-Norm genannt wird. In dieser Schadstoffklasse bezahlen Besitzer von Fahrzeugen, die mit Otto-Motoren ausgestattet sind, lediglich 6,75 Euro pro 100 Kubikmeter Hubraum, für Dieselfahrzeuge werden immerhin bereits 15,44 Euro berechnet.

Schon die Schadstoffklasse Euro 3 muss ab Januar 2009 mit einer Erhöhung der Steuerzahlungen rechnen, denn sie steigt für Ottomotoren ab diesem Zeitpunkt auf 8 Euro. Im Vergleich hierzu müssen Besitzer von PKW´s der Schadstoffklasse eins 15,13 Euro bei Ottomotoren und 28,55 Euro bei Dieselmotoren entrichten. Natürlich kann sich das Nachrüsten eines älteren Fahrzeugs rechnen. Abhängig vom Fahrzeugalter sowie der technischen Ausstattung kann so eine Verbesserung der Schadstoffklasse um ein bis zwei Klassen erreicht werden.

Der Geldbeutel wird jedoch noch deutlicher beim Kauf eines Neuwagens geschont, der bereits serienmäßig mit der Euro 4-Norm ausgestattet ist. Diese ist heute bei nahezu allen Neuwagen zu finden. Ob der Neuwagen in diese Kategorie einzustufen ist, kann anhand der Fahrzeugnummer abgefragt werden, aber auch die Berater im Autohaus wissen hierüber Bescheid. Ab September 2009 soll zudem die neue Euro 5-Norm eingeführt werden, die Richtwerte sowie die Kosten für diese Fahrzeuge stehen aber noch nicht fest. Die Gesetzgebung hatte zudem ab Beginn des Jahres 2009 die Umstellung der Kfz-Steuer beschlossen.

Ab diesem Zeitpunkt sollte für neu erworbene Wagen die Kfz-Steuer nur noch nach dem Schadstoffausstoß berechnet werden, eine Ansetzung des Hubraums sollte ab diesem Zeitpunkt unterbleiben. Somit sollten ältere Autos noch stärker als bisher von der Steuer betroffen sein, die Inhaber sollen so zum Kauf umweltverträglicher Wagen animiert werden. Durch Widerstand aus der Bevölkerung sowie der Opposition wurde dieser Gesetzesentwurf jedoch nicht wie geplant im Mai 2008 verabschiedet, sondern vorerst verschoben. Eine Einführung 2009 ist daher nicht zu erwarten.

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