Posten auf der Gehaltsabrechnung optimieren

Posten auf der Gehaltsabrechnung optimieren

Die Gehaltsabrechnung ist für viele Arbeitnehmer jeden Monat wieder ein Grund für Traurigkeit. Auch wenn das Bruttoeinkommen relativ hoch liegt, bleibt nur ein eher geringer Betrag als Nettoeinkommen übrig. Allerdings hat jeder die Möglichkeit, seine Gehaltsabrechnung zu optimieren, um Steuern zu sparen und somit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. Als erstes sollten Steuerpflichtige die Wahl ihrer Steuerklasse überprüfen. Diese gibt an, mit welchem Betrag die Lohnsteuer angesetzt wird. So ist die Lohnsteuer bei Singles (Steuerklasse eins) bzw. bei Ehepaaren, bei denen beide annähernd gleiche Einkommen erzielen (Steuerklasse vier), relativ hoch. Arbeitnehmer hingegen, die Alleinerziehend sind, können die Steuerklasse zwei eintragen lassen und so Geld sparen. Auch Ehepaare können Lohnsteuer sparen, wenn ein Ehegatte aufgrund der Kindererziehung keiner Beschäftigung nachgeht bzw. wenn er ausschließlich Teilzeit arbeitet.

In diesen Fällen liegt das Einkommen des einen Ehegatten sehr hoch, das des anderen jedoch sehr niedrig. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es die Lohnsteuerkombination drei/fünf. Bei der Steuerklasse drei ist der Lohnsteuerabzug dann sehr gering, bei der Lohnsteuerklasse fünf jedoch sehr hoch. Derjenige Ehepartner, der das hohe Einkommen bezieht, lässt sich dann die Steuerklasse drei eintragen, der Partner mit dem geringeren Einkommen erhält die Steuerklasse fünf. Letzterer muss somit zwar mehr Lohnsteuer bezahlen, aufgrund des Wegfalls der Lohnsteuer beim Partner mit der Steuerklasse drei ergeben sich trotz dessen hohe Einsparpotenziale. Wie hoch diese im Einzelfall sind, kann im Internet mit Hilfe von Brutto-Netto-Rechnern überprüft werden.

Die Änderung der Lohnsteuerklasse ist in jedem Jahr nach Zusendung der Karte durch die Gemeinde möglich, bei unterjähriger Änderung (beispielsweise bei Heirat), kann die Lohnsteuerkarte auch vom Arbeitgeber ausgehändigt werden. Um die Lohnsteuer zu optimieren, sollten Eltern weiterhin Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Viele Arbeitgeber tun dies ohne separate Aufforderung direkt nach der Geburt des Kindes. Gerade bei größeren Unternehmen wird die Geburt aber nicht sofort bekannt (bei Vätern, die keine Elternzeit nehmen), daher ist eine separate Geburtsanzeige notwendig. Dieser Kinderfreibetrag wird nun genutzt, um die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag zu ermitteln, gleichzeitig ist er für den vom Arbeitgeber durchzuführenden Lohnsteuerjahresausgleich wichtig.

Weitere wichtige Posten auf der Gehaltsabrechnung sind die Sozialausgaben. Diese werden mit einem festgelegten Betrag vom Steuerbrutto einbehalten, Einfluss hierauf kann man nicht nehmen. Lediglich die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse können überprüft werden, denn Versicherte haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Da die Beiträge hierfür zwischen 11,9 - 15,4% variieren, die Leistungen jedoch annähernd gleich sind, sollte die Wahl der Krankenkasse unbedingt überprüft werden. Durch einen Wechsel lassen sich je nach Einkommen einige Hundert Euro im Jahr sparen. Kostenlose Vergleiche findet man im Internet.

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