Posten auf der Lohnabrechnung die man eventuell senken kann

Posten auf der Lohnabrechnung die man eventuell senken kann

Grundsätzlich versuchen die meisten Personen verständlicherweise, ihre monatlichen Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu senken. Sowohl im Geldanlagebereich, im Finanzierungsbereich, als auch beim täglichen Einkauf ist man auf der Suche nach günstigen Produkten, durch die man Geld einsparen kann. Manche Einsparungspotentiale sind dabei relativ offensichtlich, andere wiederum kann man nicht auf den ersten Blick erkennen. Auch bei der Lohnabrechnung sind Posten vorhanden, die man durch verschiedene Maßnahmen senken kann. Dabei geht es natürlich nicht um die Einnahmen in Form des Bruttogehaltes, sondern um die zu senkenden Abzüge. Die Abzüge lassen sich in Sonderleistungen, Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung aufteilen. Der größte Abzugsposten auf der Lohnabrechnung ist natürlich die zu zahlenden Einkommensteuer. Diese kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden.

Dazu gehören zum Beispiel die Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (zum Beispiel bei Heirat von Steuerklasse 1 in die Klasse 3) oder das Eintragen von Kindern auf die Lohnsteuerkarte bzw. das Eintragen von bestimmten Freibeträgen, die direkt die Steuerlast reduzieren. Neben der Einkommensteuer kann man durch Austritt aus der Kirche selbstverständlich die ansonsten abgeführte Kirchensteuer einsparen. Der zweite große "Block" von Abzügen auf der Lohnabrechnung sind die gesetzlichen Sozialabgaben. Dazu gehören die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Diese Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Während man auf die Höhe der Abzüge hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung keinerlei Einfluss hat, kann man die Abzüge hinsichtlich der Krankenversicherung reduzieren. Dieses ist durch einen Wechsel der Krankenkasse möglich, da dort Unterschiede im Beitragssatz zwischen den verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Der Beitragssatz kann zwischen 12,5 und 15 Prozent schwanken. Bei einem Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.000 Euro ließe sich bei einem Krankenkassenbeitrag, der um ein Prozent günstiger als der bisherige ist, eine Abzug von 15 Euro sparen (je 15 Euro weniger für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also insgesamt 30 Euro Gesamtersparnis). Da auch der Arbeitgeber von einer günstigeren Krankenkasse durch geringeren Beitrag profitiert, wird er den Wechsel sicherlich unterstützen.

Neben den Sozialabgaben und den Steuern gibt es noch weitere variable Abzüge, die auf der Lohnabrechnung vorhanden sein können und sich evt. reduzieren oder streichen lassen. Allerdings sind diese Reduzierungen bzw. Streichungen fast immer mit einer Leistungseinbuße vorhanden. Weitere mögliche Abzüge sind beispielsweise Eigenanteil an Vermögenswirksamen Leistungen, Eigenanteil an Fahrtkostenerstattungen, Eigenanteil zu einer betrieblichen Pensionskasse. Diese Beträge lassen sich natürlich völlig streichen, aber wie bereits erwähnt würde man dann auch die erbrachte Leistung wie Firmenticket oder betriebliche Altersvorsorge nicht mehr in Anspruch nehmen können.

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