AS-Fonds sind seit April des Jahres 1998 am Markt erhältlich. Dabei handelt es sich um Altersvorsorge-Sondervermögen-Fonds, die als eine Art Alternative zur Kapitallebensversicherung dienen. Somit sind es Zielfonds, die den Zweck haben, Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Charakteristisch für AS-Fonds ist eine Mischung aus offenen Immobilienfonds sowie Aktien und Anleihen. Sie werden in der Regel mit Laufzeiten ab 18 Jahren als Spar- und Entnahmepläne angeboten. Zu beachten ist, dass es sich bei AS-Fonds zwar um Zielfonds handelt, welche für die Altersvorsorge gedacht sind, sie jedoch nicht staatlich gefördert werden. Eine Riester-Förderung ist bei diesen speziellen Fonds somit nicht möglich. Dennoch müssen AS-Fonds einige gesetzlich vorgeschriebene Rahmenbedingungen erfüllen, welche dem Schutz der Anleger dienen. Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem eine Investitionspflicht von mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens.
Auch der Anteil an Fremdwährungen und Immobilien ist nur begrenzt möglich. Lediglich bis zu 30 Prozent dürfen in diese Anlagemöglichkeiten fließen. Im Bereich der Beteiligungen und Aktien gibt es hingegen einen Mindest- und Höchstwert zu beachten, denn die Anteile müssen sich zwischen 21 und 75 Prozent bewegen. Bei anderen Investitionen wie in Futures, Derivate oder Optionen muss der Fonds darauf achten, dass diese Anlagen nicht der Spekulation dienen. Als Absicherungsmöglichkeit sind Investitionen der Art hingegen erlaubt. Darüber hinaus müssen AS-Fonds noch einige weitere strenge gesetzliche Vorschriften einhalten. Trotz aller Richtlinien unterliegen diese Fonds den regulären Schwankungen, welche im Bereich der Wertpapiere und Immobilien als normal angesehen werden. Zudem werden von den Fondsanbietern in der Regel keine Garantien vergeben.
Dadurch gibt es keine festgelegte Mindestrendite und auch die Höhe des Kapitals, welches bei Laufzeitende erzielt wurde, steht zuvor nicht fest. Eine genaue Kalkulation über die zusätzliche Rente aus den AS-Fonds ist somit nicht möglich. Verluste lassen sich jedoch begrenzen. Sobald die vereinbarte Laufzeit zu 75 Prozent abgelaufen ist, haben Anleger die gesetzlich zugesicherte Möglichkeit, einen Umtausch in andere Fondsanteile vorzunehmen, wenn diese geringeren Wertschwankungen unterliegen. Dieser Umtausch in risikoärmere Geldmarkt- oder Rentenfonds muss für den Kunden kostenlos erfolgen. Sobald die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist, können sich Anleger das Geld per Einmalbetrag auszahlen lassen. Alternativ besteht aber noch die Möglichkeit, sich Auszahlungspläne erstellen zu lassen. Damit können AS-Fonds auch für zusätzliche Rentenauszahlungen genutzt werden.