Das private Darlehen hat in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung aufweisen können, mit dem Ergebnis einer Veränderung des traditionellen Kreditsystems. So ist das private Darlehen, also das Darlehen von einer anderen Privatperson im Gegensatz zu dem klassischen Darlehen durch ein Kreditinstitut, eine mittlerweile feste Größe des deutschen Wirtschaftssystems geworden,was vor allem drei Tatbeständen zuzurechnen ist. Zum einen ist das private Darlehen oftmals leichter verfügbar als das Darlehen durch eine Bank. So führen diese in der Regel vor der Annahme eines Kreditantrages eine umfassende Prüfung der Sicherheiten des potentiellen Kreditnehmers durch, insbesondere mit der Einholung von Schufa Auskünften und anderen Scoring Methoden. Vor allem an dem zuletzt erwähnten Punkt scheitern viele Kreditnehmer, die zwar grundsätzlich über ausreichende Sicherheiten verfügen, aufgrund eines Fehltrittes in der Vergangenheit oder einem anderen derartigen Umstand, letztlich nur über auf ein unzureichendes Scoring kommen.
An dieser Stelle ist der private Kreditgeber in der Regel wesentlich kulanter, was schon alleine an seiner fehlenden Möglichkeit liegt, eine ähnlich umfassende Bonitätsprüfung durchzuführen. Vielmehr legt er meist auf augenscheinliche Tatbestände wert, wie etwa ein ausreichendes Gehalt oder die persönliche Vertrauenswürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers. Ein weiterer Grund für den steigenden Marktanteil ist die Flexibilität der rechtlichen Gestaltung. So müssen, bis auf das Verbot des Wuchers gem. § 138 Abs. 2 BGB, dessen Nichtbeachtung die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages zur Folge hat, grundsätzlich keine Formvorschriften oder andere rechtliche Normierungen beachtet werden. Nach der Leitvorstellung des Gesetzgebers ist das private Darlehen vor allem ein Darlehen welches im engsten Freundes- und Familienkreis gewährt wird, was eine nähergehende vertragliche Gestaltung in den meisten Fällen obsolet macht.
Den Beteiligten des Vertrages steht also eine flexible Rechtsmasse zur Verfügung, die diese nach ihren individuellen Fähigkeiten und Wünschen entweder entsprechend formen, oder gänzlich außer Acht lassen können. Dies hat natürlich auch konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gestaltung des Darlehensverhältnisses. Während etwa Banken bei der frühzeitigen Rückzahlung der Darlehenssumme gelegentlich Vorfälligkeitsentscheidungen oder ähnliches verlangen, wird dies bei einem privaten Darlehen meist kein Problem darstellen. Dennoch soll auch an dieser Stelle eine wenn auch nur geringe Kodifikation des Darlehensvertrages empfohlen werden. Die Erfahrung zeigt, dass selbst die stabilsten persönlichen Beziehungen durch wirtschaftlichen Druck unter enorme Spannung geraten können.
Zur Vermeidung von Konflikten sollte daher eine Mindeskodifikation in einem formlosen Vertrag geschehen. In diesem sollte insbesondere die Darlehenssumme, der Darlehensgeber sowie -nehmer und das Zinsniveau im Zusammenhang mit den Tilgungsbestimmungen niedergeschrieben werden. Als dritter Grund kann auch der durchschnittliche Preis des privaten Darlehens genannt werden. So zeigt die Praxis, dass diese häufig günstiger sind, was entweder an der persönlichen Beziehung zwischen Darlehensgeber und -nehmer oder dem Anlagecharakter des Geschäfts liegen kann. So betreiben private Darlehensgeber die Kreditvergabe in der Regel nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern in der Vorstellung ihr Kapital anzulegen