Wer sich für die Aufnahme eines Kredites entscheidet, der sollte zumindest zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme sicher sein, dass die Raten tragbar sind, sodass der Kredit ordnungsgemäß getilgt werden kann. Allerdings weiß natürlich kein Kreditnehmer, ob sich in den kommenden Jahren finanziell etwas ändern wird, was dazu führen könnte, dass die Kreditraten nicht mehr wie bisher gezahlt werden können. Besonders bei Darlehen mit einer langen Laufzeit ist ein gewisses Risiko vorhanden, dass der Kreditnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Aus dem Grund bestehen nicht wenige Banken auf den Abschluss einer sogenannten Ratenausfallversicherung, die zur Absicherung des Kredites bzw. zu Absicherung der Darlehensforderung dienen soll. Vielen Verbrauchern ist eine solche Kreditausfallversicherung sicherlich etwas besser unter der Bezeichnung Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bekannt.
Wie der Name schon sagt, dient eine solche Versicherung dazu, den möglichen Ausfall der Ratenzahlung abzusichern. Zwar wird die Versicherung vom Kunden abgeschlossen, aber in erster Linie kommt die Sicherheit natürlich der Bank zugute, denn im Leistungsfall werden die Raten dann von der Versicherung gezahlt. Eine solche Kreditversicherung kann verschiedene Risiken abdecken bzw. es sind verschiedene Gründe versicherbar, die letztendlich dazu führen können, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann. Eine mögliche Ursache ist zum Beispiel der Tod des Kreditnehmers. Im Normalfall müssten dann die Erben die Kreditschulden übernehmen, falls das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Durch die Ratenausfallversicherung übernimmt jedoch die Versicherung im Todesfall die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten.
Neben dem Todesfallrisiko gibt es noch andere Gründe, die im Zuge der Kreditausfallversicherung versichert werden können. Häufig tritt der Leistungsfall zum Beispiel auch dann ein, falls der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben bzw. gar nicht mehr erwerbstätig sein kann. Im Falle der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit würde die Versicherung ebenfalls die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten übernehmen. Ein weiteres Risiko ist die Arbeitslosigkeit, die ebenfalls bei einigen Kreditversicherungen als versicherbares Risiko gilt. Allerdings tritt der Leistungsfall hier in aller Regel nur unter der Voraussetzung ein, dass der Kunde zum einen nicht von sich aus gekündigt hat und zum anderen auch nicht aus persönlichen Gründen vom Arbeitgeber gekündigt worden ist.