Ratenkauf als Schuldenfalle bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV Bezug

Ratenkauf als Schuldenfalle bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV Bezug

Die Verlautbarungen der Politik klingen gut und vielversprechend. Die Arbeitslosigkeit sinkt, die Konjunktur zieht an und der Aufwärtstrend kommt an. Jedoch nicht überall. Empfänger von Hartz IV oder auch Arbeitslosengeld II genannt sind sauber aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet, Umschüler und arbeitssuchende Personen die keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten sind in der Statistik nicht zu finden. An diesen Personengruppen geht der beschworene Aufschwung meist vorbei und oft befinden sich diese Mitmenschen in einer wirtschaftlichen Misere die manchmal nur schwer nachvollziehbar und damit noch schwerer zu beschreiben ist. Der Vorwurf Hartz IV-Empfänger seien ohnehin an ihrer Misere selbst Schuld ist angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität meist unzutreffend.

Konsumentenkredite gibt es auch für Empfänger niedriger Einkommen und auch für Arbeitslose und Hartz IV- Empfänger. Zwar gibt es diese Kredite kaum von Banken, aber der Kauf von Konsumgütern auf Ratenbasis ist weiter nichts als ein Kredit und in meist mit den entsprechenden Zinsen ausgestattet. Für Bezieher von kleinen Einkommen und Sozialleistungen sind solche Ratenkäufe oftmals die einzige Möglichkeit, sich ohne Inanspruchnahme von Sozialämtern und Hilfsvereinen doch einmal das eine oder andere Möbelstück, technische Geräte oder neue Kleidung kaufen zu können. Und oft ist es für diese Bevölkerungsgruppe auch die einzige Möglichkeit nach außen und im Privatleben einen vermeintlichen Abstand vom Abdriften in die soziale Bedeutungslosigkeit herzustellen. Dabei machen die Ratenkäufe das Leben für die ohnehin schon recht armen Menschen nicht erträglicher.

Die kurze Freude über die oft auch unbestritten notwendigen Anschaffungen wird schnell getrübt durch die Pflicht zur monatlichen Zahlung der Raten. Wer jedoch mit unter vierhundert Euro die Kosten für Kleidung, Ernährung, notwendige Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Reinigungsmittel, Mehraufwendungen für Miete und Verbrauchskosten tragen muss, dem wird es schwer fallen, die Ratenzahlungen zu sichern. Dabei sei bemerkt, dass diese weniger als vierhundert Euro der Kostensatz für den Haushaltsvorstand sind. für weitere Personen im Haushalt gibt es entsprechend weniger Geld. Selbst wenn ein Teil, manchmal auch die gesamten Kosten für Wohnung und Heizung bei Hartz IV mit vom kommunalen Träger aufgebracht werden leben Hartz IV-Empfänger doch weit unter dem Bevölkerungsdurchschnitt.

Im Regelfall rauschen die eben noch Hilfsbedürftigen mit der Pflicht zur Ratenzahlung auf direktem Weg in tiefere Armut, ausstehende Ratenzahlungen ziehen weitere Kosten nach sich, Kredithaie und Gerichtsvollzieher geben sich die Klinke in die Hand, eine Überschuldung ist unabwendbar. Nach den Schuldigen solcher Entwicklungen zu suchen ist ebenso müßig wie die Frage nach der Vermeidbarkeit derartiger Teufelskreise. In aller Regel sind gewährte Ratenkäufe für ohnehin hilfsbedürftige Personen gewissermaßen Freifahrtscheine in den sozialen und gesellschaftlichen Untergang. Folgen sind oft Verlust der Existenzgrundlagen, Obachlosigkeit und die tägliche Frage nach dem Sinn des Morgens. Zu einfach ist es, den Menschen die in diese Schuldenfalle geraten allein die Schuld zuzuweisen. Immerhin haben auch diese Menschen einen Anspruch auf ein lebenswertes Leben.

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