Ratenkauf bei Hartz IV ist nicht zu empfehlen aufgrund drohender Überschuldung

Ratenkauf bei Hartz IV ist nicht zu empfehlen aufgrund drohender Überschuldung

Viele Geschäfte und Versandhäuser sind dazu übergegangen, ihre Waren auch per Ratenzahlung zu verkaufen. Prinzipiell kann jeder Verbraucher eine Rechnung in mehreren Teilbeträgen tilgen, wenn keine negativen Schufaeinträge vorhanden sind. Da das Einkommen bei einem Ratenzahlungsvertrag keine Rolle spielt, können auch Arbeitslose und Hartz IV Empfänger problemlos beim Versandhandel auf Raten kaufen. Mit den Ratenzahlungsangeboten steigen allerdings auch die Zahlen der verschuldeten Menschen in Deutschland, sehr häufig sind Hartz IV Empfänger betroffen, weil sie die vereinbarte Rate von ihren geringen Einkünften nicht bezahlen können.

Ist ein Verbraucher bereits mit einer Rate in Verzug, steigt die Gefahr einer Verschuldung noch weiter an, da die kommenden Raten hinzu kommen und die offen stehende Summe immer höher wird. Je nach Verzugsdauer kommen Mahngebühren und Verzugszinsen dazu und im letzten Schritt kündigt das Unternehmen in der Regel die Ratenvereinbarung und der Betrag wird in einer Summe fällig. Als Hartz IV Empfänger ist eine solche Belastung nicht bewältigbar, da die Gelder ohnehin sehr knapp bemessen sind und meist kein Geld für Sonderzahlungen übrig bleibt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Ratenkäufe drastisch angestiegen, was nicht zuletzt am immer geringer werdenden Einkommen der Verbraucher liegt. Bei Hartz IV Empfängern ist das Geld so bemessen, dass nur minimale Beträge für Ausgaben zur Verfügung stehen, die Raten bei einem Kauf sind jedoch meist recht hoch und daher von vorne herein kaum bezahlbar.

Selbst wenn die Ratenzahlungen in den ersten Monaten geleistet werden, kann es zu Rückständen kommen, wenn eine unvorhergesehene, finanzielle Belastung eintritt. Meist genügt schon ein defektes Elektrogerät für das ein Ersatz benötigt wird und der Hartz IV Empfänger kann seine Raten nicht mehr bezahlen. Um einer Überschuldung vorzubeugen sollten Menschen mit geringen Einkünften besser keine Ratenkäufe tätigen. Gerät der Konsument mit seiner Zahlung in Verzug ist der Weg in die Schuldenfalle geebnet und im schlimmsten Fall kann ein geringer Rückstand mit einem gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren enden.

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