Rechte und Pflichten als Kreditnehmer

Rechte und Pflichten als Kreditnehmer

Wird eine Finanzierung abgeschlossen, wird immer auch ein Darlehensvertrag erstellt. Dieser regelt die wichtigsten Details der Finanzierung, um diese später im Einzelfall beweisen zu können. Weiterhin regelt der Darlehensvertrag natürlich auch alle Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und Kreditgeber. Zu den Rechten als Kreditnehmer gehört beispielsweise das Recht auf Auszahlung des Darlehensbetrages, sofern alle von der Bank geforderten Unterlagen vorliegen. Weiterhin hat der Kreditnehmer das Recht, das Geld zu den vereinbarten Raten zurückzuzahlen. Sonderzahlungen müssen, sofern sie nicht im Darlehensvertrag enthalten sind, nicht geleistet werden. Ist das Darlehen vollständig getilgt, hat der Darlehensnehmer weiterhin das Recht, dass die eingetragenen Sicherheiten an ihn wieder zurück übertragen werden.

Hierzu gehört die Erstellung einer Löschungsbewilligung für Grundschulden sowie das Aushändigen von Versicherungspolicen, sofern diese Vertragsbestandteile waren. Zudem hat jeder Kreditnehmer das Recht, über seinen Kontostand sowie die noch ausstehende Darlehenssumme regelmäßig informiert zu werden. Die meisten Kreditinstitute versenden daher einmal pro Jahr eine Aufstellung über geleistete Zinsen sowie Tilgungsleistungen. Aus diesen Zusendungen ist weiterhin der aktuelle Darlehensstand ersichtlich. Doch ein Kreditnehmer hat nicht nur Rechte, ein Kreditvertrag bindet ihn auch an zahlreiche Pflichten. Eine der wichtigsten Pflichten ist hierbei die Bezahlung der monatlichen oder vierteljährlichen Raten. Sofern diese Raten lediglich die Zinszahlungen enthalten, muss der Kreditnehmer weiterhin die Tilgung an den im Vertrag genannten Terminen bezahlen.

Ist die Tilgung erst am Ende der Laufzeit vorgesehen, muss das Abbuchungskonto zu diesem Zeitpunkt mit der entsprechenden Summe gedeckt sein. Sollte die Deckung des Gehaltskontos bei Abbuchung der Darlehensraten nicht gegeben sein, wird die Bank zur Wahrung ihrer Rechte das Mahnverfahren einleiten, was ggf. zur Zwangsversteigerung der Immobilie führen kann. Zu den Pflichten des Kreditnehmers gehört weiterhin die Bezahlung von Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Auch diese werden im Darlehensvertrag benannt und entsprechend festgeschrieben. Auch muss der Kreditnehmer die im Kreditvertrag benannten Sicherheiten bestellen, und zwar unverzüglich nach der Unterschrift des Darlehensvertrages. Kommt der Schuldner dieser Forderung nicht nach und können die Sicherheiten daher nicht bestellt werden, kann die Bank die Auszahlung des Darlehensbetrages verweigern und sogar eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen.

Sofern der Darlehensnehmer den Kredit nicht innerhalb der Bereitstellungszeit abruft, sind zudem Bereitstellungszinsen fällig. Ab welchem Termin und in welcher Höhe diese zu zahlen ist, wird ebenfalls im Kreditvertrag vereinbart. Da Kreditlaufzeiten, vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung, sehr lang sein können, kann sich auch die finanzielle Situation des Kreditnehmers ändern. Ebenso wie er bei der Aufnahme des Darlehens verpflichtet ist, wahrheitsgemäß über seine finanziellen Verhältnisse zu berichten, muss er die Bank weiterhin während der Darlehenslaufzeit über gravierende Änderungen der Finanzverhältnisse (Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung) informieren. In diesen Fällen strebt die Bank dann eine möglichst kurzfristige Lösung mit den Kreditnehmern an.

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