Sehr häufig hört man derzeit in den Nachrichten über die steigende Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland. Das eigentliche Verfahren wird korrekt als Verbraucherinsolvenz bezeichnet und ist im Prinzip mit der Insolvenz eines Unternehmens in vielen Bereichen zu vergleichen. Das Ziel der Privatinsolvenz ist es, dass hoch verschuldete Bürger nach einem bestimmten Zeitraum (sechs Jahre) unter zu erfüllenden Bedingungen wieder schuldenfrei sind. Es gibt sowohl Befürworter als auch Kritiker, was dieses Verfahren und vor allen Dingen den späteren „Schuldenerlass“ betrifft. Daher wird nicht selten die moralische Frage gestellt, ob jede Überschuldung eigentlich eine Privatinsolvenz rechtfertigt. Wenn man es etwas böse ausdrücken möchte, dann kann hierzulande praktisch „Jeder“ zunächst einmal Schulden „ohne Grenzen“ machen und sich beispielsweise teure Dinge kaufen, um dann später nach sechs Jahren wieder schuldenfrei zu sein.
Ganz so einfach ist es in der Praxis jedoch keineswegs, denn mit dem Verfahren der Privatinsolvenz sind deutliche Vorgaben und auch Einschränkungen auf Seiten des Schuldners für viele Jahre verbunden. Damit man überhaupt ein solches Insolvenzverfahren beantragen kann, müssen zuvor einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Voraussetzung besteht zum Beispiel darin, dass nicht mehr als 20 Gläubiger vorhanden sind. Zudem darf man keine Verbindlichkeiten aus einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitnehmern haben. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass ein solches Verfahren der Privatinsolvenz durchgeführt werden kann ist darüber hinaus, dass man zuvor versucht hat sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen.
Ferner wird das Verfahren auch nur dann in Gang gesetzt, wenn man tatsächlich keine Möglichkeit mehr hat, die vorhandenen Schulden abzuzahlen. Mit dem Inkrafttreten des Verfahrens ist es dann so, dass man eine so genannte Wohlverhaltensphase von sechs Jahren „überstehen“ muss. Innerhalb dieses Zeitraumes darf man zum einen keine neuen Schulden machen und muss zum anderen die vorhandenen Schulden so gut es geht tilgen. Nur über den nicht pfändbaren Teil des Einkommens kann man verfügen. Die Bedingungen rund um das Privatinsolvenz-Verfahren sind also schon recht „hart“ und sicherlich ist eine Privatinsolvenz alles andere als ein „Zuckerschlecken“. Dennoch besteht ein Kritikpunkt nicht ganz zu Unrecht darin, dass es im Grunde überhaupt keine Rolle spielt, wie die Schulden zustande gekommen sind und wer diese Schulden verursacht hat.
So ist demnach sowohl Derjenige, der vielleicht aufgrund einer Erkrankung arbeitslos geworden ist und somit Kreditraten nicht mehr zahlen konnte nach sechs Jahren von seinen Schulden befreit als auch Derjenige, der wissentlich und vorsätzlich durch viele Konsumausgaben Schulden gemacht hat. Diese Tatsache empfinden sicherlich nicht wenige Verbraucher und Kritiker als sehr ungerecht, denn auch wenn man vorsätzlich Schulden macht und praktisch weiß, das man diese wird nicht zurück zahlen konnten, werden diese Schulden im Rahmen der Privatinsolvenz nach sechs Jahren erlassen (Stand 2010).