Neben vielen bekannten Gebührenarten gibt es im Bankensektor auch eine Reihe von Gebühren, von denen sicherlich kaum ein Kunde bisher etwas gehört hat. Ferner ist es den Kunden dann oftmals auch gar nicht bewusst, dass für eine Leistung überhaupt zusätzlich Gebühren seitens der Banken berechnet werden. Zu den eher unbekannten Gebühren zählt unter anderem auch das so genannte Repair-Entgelt als eine besondere Gebühr, die im Bereich der Auslandsüberweisungen mitunter anfallen kann. Um aber verstehen zu können, warum diese Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt berechnet wird, sollte man sich zumindest grundlegend im Thema Überweisungen ins Ausland auskennen, denn dann wird auch die Erklärung des Repair-Entgeltes recht einleuchtend sein.
Von einer Auslandsüberweisung wird zunächst immer dann gesprochen, wenn der Empfänger einer bargeldlosen Zahlung kein Konto in Deutschland hat. Die Überweisung des vereinbarten Betrages erfolgt demnach auf ein Konto im Ausland. Es gibt mittlerweile je nach Zielgebiet zwei Arten der Auslandsüberweisung, nämlich zum einen die EU-Standardüberweisung und zum anderen diejenigen Überweisungen, bei denen der Empfänger kein Konto bei einer Bank im EU-Raum hat. Bei einer EU-Standardüberweisung ist es so, dass diese von den Kosten her laut den geltenden Richtlinien keine höheren Kosten als eine Überweisung auf ein deutsches (inländisches) Bankkonto beim Kunden verursachen darf.
Diese Regelung bezieht sich allerdings darauf, dass der Kunde alle notwendigen Daten auf dem Überweisungsauftrag angegeben hat, welche die Bank zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt. Zu diesen wichtigen Daten zählt neben dem Überweisungsbetrag und dem Namen des Empfängers auch der BIC-Code der Empfängerbank sowie der IBAN. Im Gegensatz zur Inlandsüberweisung ist es also nicht ausreichend, wenn nur Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers angegeben werden. Immer dann, wenn eine dieser beiden Angaben fehlen, werden die Banken im Normalfall das bereits angesprochene Repair-Entgelt berechnen.
Denn die Bank muss nun in dem Sinne eine Reparatur der Überweisung vornehmen, als dass sie den BIC-Code oder/und den IBAN heraussucht und auf der Überweisung ergänzt. Es handelt sich also hier um einen besonderen Service der Banken, denn ansonsten könnte die Überweisung aufgrund der fehlenden Daten nicht ausgeführt werden. Und für diesen Service verlangt die Bank dann eben das Repair-Entgelt, welches je nach Bank zwischen fünf und 20 Euro betragen kann. Wenn man also den BIC-Code oder den IBAN des Zahlungsempfängers nicht kennen sollte, dann sollte man zunächst mit dem Empfänger in Kontakt treten und sich die Daten übermitteln lassen, und die Überweisung nicht einfach ohne diese Daten abgeben, weil das eben recht teuer werden kann.