Viele Menschen würden gerne von den hohen Renditen profitieren, die Unternehmen abwerfen, wenn sie erfolgreich auf dem Markt agieren. Allerdings hat nicht jeder den Wunsch, selbst Unternehmer zu werden. In diesem Fall ist eine Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen eine gute Alternative. Solch eine Beteiligung bietet Chancen auf hohe Erträge, gleichzeitig muss man jedoch auch die Risiken bedenken, bevor man investiert. Allgemein gibt es ganz verschiedene Arten einer solchen Kapitalbeteiligung an Unternehmen. Für Kleinanleger ist zum Beispiel die klassische Form der Kauf von Aktien, die an der Börse gehandelt werden. Der Vorteil ist, dass diese Aktien jederzeit wieder verkauft werden können, da der Preis für diese Anteile an jedem Börsentag ermittelt und veröffentlicht wird. Allerdings sind Aktiengesellschaften grundsätzlich relativ groß, so dass man mit dem Kauf von Aktien nur einer von zahlreichen Anlegern ist.
Auf die Unternehmenspolitik hat man somit fast überhaupt keinen Einfluss, hier muss man sich auf den Vorstand verlassen. Alternativ dazu können Anleger auch Anteile an Unternehmen mit einer anderen Rechtsform kaufen. Dazu zählen zum Beispiel OHGs oder GmbHs, die oft wesentlich kleiner sind und nur über einen einzigen oder einige wenige Gesellschafter verfügen. Eine solche Beteiligung kann für das Unternehmen dann sinnvoll sein, wenn es wachsen will, ohne dafür ein Darlehen von der Bank in Anspruch zu nehmen. Durch einen zusätzlichen Gesellschafter wird vielmehr das Eigenkapital gestärkt und es können zum Beispiel neue Investitionen vorgenommen werden.
Bevor man sich auf diese Weise mit Kapital an einem Unternehmen beteiligt, sollte man jedoch in jedem Fall den Rat eines Experten suchen. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften gibt es keinen Marktpreis für die Anteile, vielmehr wird dieser Preis untereinander ausgehandelt. Ein Blick in die Bilanzen und die Aktivitäten des Unternehmens liefert zwar wichtige Anhaltspunkte, letzten Endes ist die Bewertung einer Firma jedoch oft sehr subjektiv. Dies gilt vor allem, wenn es um die Aussichten für das Geschäft geht. Bei der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen gibt es zudem den Unterschied zwischen einem herkömmlichen und einem stillen Gesellschafter.
Als stiller Gesellschafter hat man keine Mitspracherechte bei den unternehmerischen Entscheidungen, kann dafür aber eine feste Verzinsung oder eine Rückzahlung der eingezahlten Beteiligung zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren. Als Anleger sollte man sich jedoch sicher sein, dass das Unternehmen gut geführt ist, andernfalls ist das eingezahlte Kapital im schlimmsten Fall sogar komplett verloren. Wer sich durch eine Kapitalbeteiligung hingegen als Gesellschafter beteiligt, hat gewisse Mitspracherechte. Dadurch profitiert man - je nach Vertragsgestaltung - in der Regel von Gewinn; bei einem erfolgreichen Unternehmen sind die Chancen also im Vergleich zu einer herkömmlichen Geldanlage deutlich höher. Umgekehrt trägt man natürlich auch in diesem Fall das unternehmerische Risiko.