Risikokomponenten von Kapitalisierungsgeschäften im Versicherungsbereich

Risikokomponenten von Kapitalisierungsgeschäften im Versicherungsbereich

Das Kapital nimmt im gesamten Finanzdienstleistungsbereich die zentrale Rolle ein, sowohl bei den Banken als auch bei Fondsgesellschaften oder im Bereich der Versicherungsgesellschaften. Als Kunde hat man entweder Kapital zur Verfügung, welches man in eine Geldanlage investieren und somit Gewinne erzielen möchte, oder man benötigt Kapital, und ist demzufolge auf der Suche nach einer Finanzierung. Mi dem Begriff der Kapitalisierung ist gemeint, dass Sachwerte zu liquiden Mitteln gemacht werden, da Sachwerte zwar in gewisser Weise auch Kapital sind, aber kein sogenanntes „flüssiges“ Kapital darstellen. Besitzt man zum Beispiel eine eigene Immobilie, hat man zwar ein Eigentum an dem Objekt, aber noch kein flüssiges Kapital zur Verfügung. Dies ist erst nach dem Verkauf der Immobilie der Fall, denn dann steht Kapital in Form von liquiden Mitteln zur freien Verfügung.

Eng im Zusammenhang mit der Kapitalisierung steht auch der Begriff der Kapitalisierungsgeschäfte. Doch was genau versteht man eigentlich unter einem Kapitalisierungsgeschäft und in welche Sparte sind diese Geschäfte einzuordnen? Eine andere Bezeichnung für das Kapitalisierungsgeschäft ist auch Sparversicherung bzw. Versicherungssparen, was schon etwas eher deutlich macht, worum es im Kern bei diesen Finanzgeschäften geht. Das Kapitalisierungsgeschäft ist nämlich eine Art Sparvertrag, der den Kunden von Versicherungsunternehmen aus dem Bereich der Lebensversicherer angeboten wird. Vom Grundprinzip her ist das Kapitalisierungsgeschäft durchaus mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) zu vergleichen, nur dass es keine Absicherung im Todesfall gibt.

Die Risikokomponente fehlt also bei den Kapitalisierungsgeschäften völlig. Aus diesem Grunde ist ein Kapitalisierungsgeschäft im engeren Sinne auch kein Versicherungsgeschäft, selbst wenn das Geschäft als solches nur von Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die „Konstruktion“ Kapitalisierungsgeschäft beinhaltet auch, dass die vom Kunden einzuzahlenden Sparbeiträge nur aus zwei Komponenten bestehen, nämlich aus dem Sparanteil und dem Kostenanteil, den der Anbieter vereinnahmt. Einen Risikoanteil, wie bei der Lebensversicherung, gibt es aufgrund der nicht vorhandenen Absicherung nicht.

Da ein eventuelles Risiko also keine Rolle spielt, wird der Sparbeitrag auch nicht am Alter, am Geschlecht oder an etwaigen Erkrankungen des Kunden festgemacht, wie es bei der Kapitallebensversicherung üblich ist. Ferner fallen die Kapitalisierungsgeschäfte auch nicht in den Bereich der Versicherungsverträge, sodass das ansonsten grundlegende Versicherungsvertragsgesetz nicht „zuständig“ ist. Im Detail funktioniert das Kapitalisierungsgeschäft dann in der Praxis so, dass Kunden in regelmäßigen Abständen Einzahlungen tätigen (Sparbeiträge) und eine Rendite in Form der erhaltenen Überschussbeteiligung erzielen können. Nicht selten werden aber anstelle der regelmäßigen Sparbeiträge auch „große“ Einmalzahlungen vorgenommen.

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