Rolle der Nennwertaktien beim Wertpapierhandel

Rolle der Nennwertaktien beim Wertpapierhandel

Die Auswahl an Aktienwerten, die Anleger heutzutage als Investition nutzen können, ist unüberschaubar groß. Etwas leichter wird die Auswahl darum, weil die Aktien sich in verschiedene Gruppen einteilen lassen. Man kann Aktienwerte zum Beispiel in Regionen aufteilen, nach der Größe der Aktiengesellschaft oder nach dem Risiko. Aktien lassen sich aber auch „technisch“ in diverse Gruppen einordnen. So gibt es zum Beispiel Inhaberaktien oder Namensaktien, Stammaktien oder Vorzugsaktien sowie Stückaktien oder Nennwertaktien. Die Nennwertaktie ist die in Deutschland gängige Aktienform und wird mitunter auch als Nennbetragsaktie bezeichnet. Die meisten Anleger kaufen eine solche Nennwertaktie, wenn sie sich für ein Aktieninvestment entscheiden, doch was beinhaltet dieser Begriff der Nennwertaktie eigentlich? Wie schon kurz erwähnt, ist die Nennwertaktie das „Gegenstück“ zur Stückaktie, und anhand dieses Vergleiches kann man diese Aktienform auch sehr gut erläutern.

Bei der Nennwertaktie ist es so, dass der Inhaber der Aktien mit dem „aufgedruckten“ Nennwert am Grundkapital der AG beteiligt ist. Dabei kann die AG Aktien mit verschiedenen Nennwerten ausgeben, die dann natürlich auch unterschiedlich hohe Miteigentumsrechte verbriefen. Bei den Stückaktien ist es demgegenüber so, dass der Aktionär stets mit einem „Stück“ Aktie am Grundkapital beteiligt ist. Je Aktie hat hier also den gleichen Beteiligungswert. Hierzulande gibt es die Nennbetragsaktien schon seit über 70 Jahren, während die Stückaktie erst seit etwa 15 Jahren am Markt vorhanden ist. Aus dieser Tatsache resultiert auch, dass es in Deutschland weitaus mehr Nennwert- als Stückaktien gibt. Aktien müssen hierzulande einen Nominalwert von mindestens fünf Euro haben, wobei es von der Höhe her keine Begrenzung gibt. Die Summe aller Nominalwerte auf den vorhandenen Aktien ergibt somit stets das Grundkapital, mit dem die jeweilige Aktiengesellschaft ausgestattet ist. Nicht verwechselt werden darf der Nennwert einer Aktie mit deren Kurswert.

Zunächst einmal geht es beim Nominalwert der Aktien in erster Linie darum, mit welchem Kapitalanteil der Aktionär am Grundkapital beteiligt ist, woraus sich auch dessen Stimmrecht und somit Mitspracherecht ergibt. Der weitaus größte Teil aller Privatanleger interessiert sich jedoch beim Aktieninvestment nicht für das Stimmrecht, sondern er möchte mit dem Investment Gewinne erzielen. Für ihn ist der Nominalwert daher auch vollkommen uninteressant, sondern diesen Anleger interessiert ausschließlich der jeweils aktuelle Kurswert der Aktie. Dieser hat jedoch mit dem Nennwert absolut nichts zu tun, denn eine Aktie, die beispielsweise einen Nominalwert von fünf Euro hat, kann an der Börse dennoch mit einem Kurswert von 200, 300 oder 500 Euro gehandelt werden.

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