Rückkaufswert der Lebensversicherung und Mindestgebote berücksichtigen

Rückkaufswert der Lebensversicherung und Mindestgebote berücksichtigen

Aktuell sind die Zeiten für Lebensversicherer relativ schwierig, denn in der Presse häufen sich die negativen Schlagzeilen, was das Produkt Kapitallebensversicherung betrifft. Und zwar bestehen diese negativen Schlagzeilen in erster Linie darin, dass immer mehr Versicherer ihre Zinsen bzw. Ausschüttungen senken müssen. Im langjährigen Vergleich ist die Rendite der Kapitallebensversicherung je nach Versicherungsgesellschaft mitunter um mehr als zwei Prozent gesunken, sodass manche Kunden inzwischen nur noch einen Ertrag von knapp über vier Prozent erwarten können. Einigen Kunden wird dieser Ertrag sicherlich nicht mehr ausreichen, sodass darüber nachgedacht wird, die Versicherung zu kündigen. Darüber hinaus gibt es noch eine Gesetzesänderung, die dazu führen dürfte, dass Versicherte zukünftig wahrscheinlich nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden.

Auch diese „Verschlechterung“ kann dazu führen, dass die Zahl der Versicherten deutlich steigen wird, die ihren Vertrag vorzeitig beenden. Ohnehin ist es bereits heute so, dass nicht einmal die Hälfte aller Personen, die eine Kapitallebensversicherung haben, den Vertrag bis zum Ende hin erfüllen. Wer sich zur Kündigung der Kapitallebensversicherung entschließt, sollte zuvor allerdings über einige mögliche Nachteile informiert sein. So ist eine Kündigung trotz relativ niedriger Rendite zum Beispiel nicht zu empfehlen, falls die Versicherung erst vor einigen Monaten oder vor wenigen Jahren abgeschlossen wurde.

Der Grund besteht darin, dass es in den ersten Jahren üblich ist, dass von den Beiträgen zunächst einmal die Abschlussgebühr gezahlt wird. Was der Versicherte zum Beispiel ausgezahlt bekommt, falls er seine Lebensversicherung bereits nach drei Jahren kündigt, kann gut an einem Beispiel verdeutlicht werden. Wer beispielsweise eine Kapitallebensversicherung über 100.000 Euro abgeschlossen hat, der zahlt in der Regel eine Abschlussgebühr von durchschnittlich 1.000 bis 2.000 Euro. Hinzu kommen natürlich auch noch Risiko- und Verwaltungskosten, die einen Teil des monatlichen Beitrages „auffressen“.

Falls der Versicherte zum Beispiel monatlich 100 Euro in den Vertrag einzahlt, würde die eingezahlte Summe nach drei Jahren demnach 3.600 Euro betragen. Dennoch kann es aufgrund der zuvor angesprochenen Gebühren und Kosten sein, dass vielleicht nur 1.000 Euro oder weniger als dann aktueller Rückkaufswert ausgezahlt werden. Der Versicherte hätte dann also in drei Jahren möglicherweise einen Verlust von 2.000 Euro und mehr erlitten. Der Rückkaufswert sollte also stets beachtet werden, bevor die Versicherung voreilig gekündigt wird. Soll die Versicherung nicht gekündigt, sondern verkauft werden, ist zudem auf etwaige Mindestgebote des möglichen Käufers zu achten.

^