Schenkungssteuer und steuerliche Vorteile der Schenkung

Schenkungssteuer und steuerliche Vorteile der Schenkung

Wer in Deutschland größere Vermögen an andere Personen überträgt, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Empfänger dieser unentgeltlichen Leistung in vielen Fällen Steuern zahlen muss. Dies gilt sowohl für eine Schenkung zu Lebzeiten als auch für eine Erbschaft, die der Erbe nach dem Tod des Erblassers antritt. Denn auch bei der Erbschaft wechseln natürlich oftmals große Vermögen ihren Eigentümer. Nun gibt es grundsätzlich immer zwei Möglichkeiten, auf welche Weise der aktuelle Eigentümer des Vermögens die Übertragung seiner Werte vornehmen kann. Zur Auswahl steht zum einen die Schenkung zu Lebzeiten und zum anderen kommt natürlich auch das Vererben infrage. Wenn es nun darum geht, sich zwischen diesen Möglichkeiten zu entscheiden, sollten die jeweiligen Vorteile und Nachteile bekannt sein.

Dabei geht es vor allem um die Vorteile des Empfängers, denn nur dieser muss eventuell Steuern zahlen. Denn der Schenker muss natürlich für die Werte, die er an eine andere Person überträgt, keine Steuern zahlen. Wenn man die Möglichkeit hat, eine Schenkung weit im Voraus zu planen und dann auch durchzuführen, dann ist diese Variante in vielen Fällen günstiger für den Empfänger als eine Erbschaft. Der Grund dafür sind die persönlichen Freibeträge, die den Angehörigen sowohl bei einer Erbschaft als auch bei einer Schenkung zu Lebzeiten zustehen. Diese Freibeträge sind zwar bei den zwei Varianten gleichermaßen hoch, jedoch ist der entscheidende Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft der, dass der persönliche Freibetrag bei der Erbschaft nur einmal, bei einer Schenkung jedoch mehrmals genutzt werden kann.

Konkret kann der Freibetrag, der den näheren Angehörigen je nach Grad der Verwandtschaft zusteht, alle zehn Jahre genutzt werden. Wer also zum Beispiel mit 30 Jahren die erste Schenkung vornimmt und dann alle weiteren zehn Jahre eine Schenkung durchführt, der kann beispielsweise bis zum 72 Lebensjahr insgesamt fünfmal eine Schenkung vornehmen, ohne dass der Beschenkte aufgrund seines Freibetrages Schenkungssteuer zahlen muss. Im Vergleich zur Erbschaft wäre der Freibetrag somit insgesamt fünfmal so hoch, da er alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden darf. Kinder könnten in diesem Beispiel zwei Millionen Euro steuerfrei geschenkt bekommen, da der persönliche Freibetrag für Kinder 400.000 Euro beträgt.

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