Immer häufiger müssen Händler und Versandhäuser, die ihre Waren auf Rechnung an den Kunden versenden, damit rechnen, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Auch Banken und Handyprovider sind davon betroffen. Die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner sind vielseitig. So ist es möglich, dass sich deren finanzielle Situation zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit verschlechtert hat, dass durch übertriebene Einkäufe einfach kein Geld mehr da ist oder dass der Überblick über die noch offenen Rechnungen einfach fehlt. Sofern die Zahlungen im Rahmen der vom Händler eingeräumten Zahlungsfrist nicht eingehen (meist sind dies 14 Tage), wird der Kunde noch vom Händler freundlich auf die vergessene Zahlung hingewiesen. Sofern auch nach weiteren zwei Wochen kein Eingang zu verzeichnen ist folgt die zweite Mahnung, anschließend die dritte Mahnung.
In dieser dritten Mahnung wird dem Kunden in der Regel bereits mit der Übergabe des Vorgangs an ein Inkasso-Unternehmen gedroht. Sollte der Zahlungseingang auch diesmal ausbleiben, werden die Unterlagen an ein Inkasso-Büro übergeben. Diese Büros arbeiten dann im Auftrag des jeweiligen Unternehmens und kümmern sich dann in dessen Namen um die weitere Abwicklung. Die Kosten dieser Abwicklung trägt in vollem Umfang der Kunde, wodurch sich die Forderung natürlich entsprechend erhöht. Aus einer nur kleinen Forderung von 50 Euro können so schnell 200 Euro und mehr werden. Aus diesem Grund sollte jeder Schuldner möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Gläubiger suchen und eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Schulden treffen. Inkasso-Unternehmen werden vor allem aufgrund ihrer Erfahrungswerte geschätzt, denn sie kennen die rechtlichen Grundlagen für den Inkasso-Ablauf und nehmen so den Unternehmen, die Zahlungen eintreiben wollen, eine Menge Arbeit ab.
Auch vom Inkasso-Unternehmen erhält der Schuldner wiederum eine Aufforderung, die Zahlung binnen einer gewissen Frist zu leisten. Weiterhin bieten Inkasso-Unternehmen in der Regel eine Ratenzahlung an, durch die die weitere Vollstreckung bis auf weiteres ausgesetzt wird. Sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen aber nicht mehr nachkommt, werden die Vollstreckung und der Inkasso-Ablauf fortgeführt. Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungsaufforderung bzw. das Angebot einer Ratenzahlung, übergibt das Inkasso-Unternehmen den Fall zum gerichtlichen Inkasso. Hier wird dann beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt, der meist einen Vollstreckungstitel enthält. Ist dies der Fall, wird das Inkasso-Unternehmen die Konten des Schuldners pfänden.
Somit sind Verfügungen über Geldeingänge künftig ausgeschlossen, lediglich Sozialleistungen können in einer Frist von sieben Tagen verfügt werden. Andere Geldeingänge werden spätestens 14 Tage nach Eingang an den Gläubiger überwiesen, sofern kein gerichtlicher Pfändungsschutz vorliegt. Sollte auch die Kontopfändung keinen Erfolg bringen, wird der Schuldner zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung gedrängt. Im Rahmen dieser Versicherung erklärt der Schuldner, dass er keinen Besitz hat, der in irgendeiner Art gepfändet werden kann. Die Eidesstattliche Versicherung ist jedoch nicht der Schlusspunkt des Inkasso-Verfahrens, denn Geldschulden bleiben über einen Zeitraum von 30 Jahren aktiv. Sofern sich die finanzielle Lage des Schuldners in dieser Zeit wieder verbessern sollte (dies wird in regelmäßigen Abständen überprüft), wird auch das Mahnverfahren wieder aufgenommen.